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Unna, den 17. August 2020

Anmeldeverfahren für Schulanfängerinnen und Schulanfänger 2021/2022 gestartet - Eltern werden angeschrieben
Kreisstadt Unna.

In den nächsten Tagen erhalten die Eltern von 515 Kindern, die zum Schuljahr 2021/2022 schulpflichtig werden, Post vom Bereich Schulen der Kreisstadt Unna. Mit Schreiben vom 17. August 2020 werden die Eltern der zukünftigen Schulkinder über das kommende Einschulungsverfahren informiert. Sie erhalten ein Formular, mit dem sie ihr Kind an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden und einen Zweitwunsch angeben können. Die Eltern haben außerdem die Möglichkeit, ihr Kind an der Katharinenschule, Katholische Bekenntnisschule, anzumelden, wenn das Kind katholisch ist oder nach den Grundsätzen des katholischen Glaubens unterrichtet und erzogen werden soll.

Das Anmeldeformular muss ausgefüllt bis zum 4. September 2020 wieder an die Kreisstadt Unna, Bereich Schulen, zurückgesandt werden. Ab dem 7. September 2020 werden die Eltern dann von der Grundschule, an der das Kind angemeldet wurde, darüber informiert in welcher Form das Anmeldegespräch durchgeführt werden kann. Dieses würde dann entsprechend der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung stattfinden.

Für Rückfragen steht der Bereich Schulen unter der Rufnummer 02303/103-149 zur Verfügung.

Zum Hintergrund:
Schulpflichtig werden die Kinder, die zwischen 1. Oktober 2014 und 30. September 2015 geboren wurden.
Darüber hinaus können Kinder, die nach dem 30. September 2015 geboren wurden, auf Antrag eingeschult werden, sofern sie die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen sowie in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung trifft hier im Einzelfall die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Eltern. Die Eltern dieser Kinder können sich bezüglich der notwendigen Anmeldeformulare direkt an den Bereich Schulen wenden.

Das Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die der Wohnung nächstgelegenen Gemeinschaftsgrundschule im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. Eine Aufnahme in einer anderen als der nächstgelegenen Gemeinschaftsgrundschule kann erfolgen, wenn die Aufnahmekapazität der entsprechenden Schule noch nicht erschöpft ist.

Für den Fall, dass an der gewünschten Schule mehr Kinder angemeldet werden als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Eltern gebeten in dem Anmeldeformular neben der gewünschten Grundschule einen Zweitwunsch anzugeben.

In die Katharinenschule werden zunächst vorrangig die Kinder aufgenommen, die katholisch sind oder deren Geschwisterkinder ebenfalls die Katharinenschule besuchen. Danach können im Rahmen der Kapazitätsgrenze weitere Kinder aufgenommen werden.
 



Pressekontakt: Kreisstadt Unna, Büro des Bürgermeisters, Presseangelegenheiten
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