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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 21.08.2020
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Kommunalwahl am 13. September: Hinweise für Menschen mit Sehverlust Am 13. September werden blinde und sehbehinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen zum ersten Mal flächendeckend barrierefrei an einer Kommunalwahl teilnehmen. So steht es im Gesetz. Aber was bedeutet das praktisch? Gemeinsam mit den Blinden- und Sehbehindertenvereinen in NRW haben die Kommunen Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Sehverlust entwickelt, die es ihnen erlauben, ihre Stimmen bei der Kommunalwahl selbstständig, frei und geheim abzugeben. Das funktioniert so: Damit Menschen mit Sehverlust wissen, wo sie die Kreuze setzen müssen, um "ihre" Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen, erhalten sie auf Wunsch ein kostenloses Wahlhilfepaket mit einer Wahlschablone. Die Stimmzettel werden bei der Wahl in diese Schablone eingelegt. Über die nummerierten Öffnungen kann dann leicht an der gewünschten Stelle ein Kreuz gemacht werden. Wie das genau funktioniert, erläutert eine CD, die ebenfalls in dem Wahlhilfepaket enthalten ist. Alle Wahlberechtigten können die Wahlhilfepakete (Schablone und CD) bestellen und bei Bedarf die Telefonnummer des akustischen Dienstes des eigenen Wahlbezirks erfragen: In Westfalen und Lippe beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen unter Telefon: 0231 / 557590-0 oder per E-Mail info@bsvw.de Es gibt auch die Möglichkeit, die Wahlbezirks-Rufnummer unter Eingabe der Postleitzahl bei der Telefonansage 0231 / 550 330 337 36 zu finden. Alle Informationen gibt es auch unter www.bsvw.org/kommunalwahl-barrierefrei.html Alternativ zu diesen Wahlhilfen kann, wer des Lesens unkundig oder durch eine Behinderung nicht in der Lage ist, eigenständig seine Stimmzettel zu kennzeichnen, zur Wahlhandlung eine Vertrauensperson hinzuziehen. |
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