Stellungnahme der Stadt zum Einsturz einer im Bau befindlichen Halle in Scherlebeck

24.08.2020 | Herten

Bezugnehmend auf den Einsturz einer im Bau befindlichen Halle in Scherlebeck am Freitag, 21. August, nimmt die Stadtverwaltung wie folgt Stellung:

Für den ordnungsgemäßen Ablauf eines Bauvorhabens, trägt der Bauherr und die von ihm beauftragten Firmen die Verantwortung. Wenn, wie hier geschehen,  Hinweise bei der Bauordnung eingehen, reagiert die Verwaltung umgehend mit einer Besichtigung der Baustelle.

Dies ist auch geschehen, als in der vergangenen Woche die Bauordnung informiert wurde, dass ein Bau an der Vestischen, bei dem es sich um ein Kühlhaus handelt, „merkwürdig“ aussehe. Daraufhin wurde die Baustelle noch am selben Abend von einem technischen Mitarbeiter der Bauordnung begutachtet. Vor Ort war zu diesem Zeitpunkt jedoch keine Firma mehr tätig. Die vorgefundenen Arbeiten entsprachen nicht der Genehmigung und die Überprüfung der Bauakten ergab, dass die Bauausführung auch nicht der vorgelegten Statik entsprach. Die Verwaltung informierte den zuständigen Architekten umgehend über die festgestellte mangelhafte Bauausführung auf der Baustelle und bat um schnelle Klärung des Sachverhaltes. Dieser sagte zu, dass er sich sofort kümmern werde. Auch der Bauherr rief bei Verwaltung an, dass er informiert sei und sich der Baustelle sofort annehme, um erforderliche Sicherungsmaßnahmen zu veranlassen. Der Bauherr verwies darauf, dass die Baumaßnahme durch eine Fachfirma ausgeführt und statisch begleitet werde. Er könne sich die Situation nicht erklären. Um die Baustelle eng zu begleiten wurden weitere Kontrollen seitens der Verwaltung eingeplant.

Die Verwaltung ist dennoch froh, dass bei dem Einsturz niemand verletzt wurde und wir bemühen uns um eine schnelle Aufklärung des Vorfalls.

Pressekontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Anika Meierhenrich, Telefon: 0 23 66 / 303 357, E-Mail: a.meierhenrich@herten.de



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