Meldungsdatum: 25.08.2020

Kreisverwaltung: Zutrittsbeschränkungen werden am Donnerstag aufgehoben -

Terminvereinbarung wird dennoch empfohlen

Die Peiner Kreisverwaltung wird ab Donnerstag, 27. August, die aufgrund der Corona-Pandemie verhängte Zutrittsbeschränkung aufheben. Bürgerinnen und Bürger können die Verwaltung dann zu folgenden Öffnungszeiten betreten:

Montag: 8:30 bis 12 Uhr

Dienstag: 8:30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Mittwoch: Nur Terminvergabe

Donnerstag: 8:30 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr

Freitag: 8:30 bis 12 Uhr.

Für das Straßenverkehrsamt gelten die bisherigen Öffnungszeiten weiterhin, um auch Früh- und Spätangebote für Berufstätige bereitstellen zu können. Mit Ausnahme von Kurzzeitkennzeichen und Abmeldungen sind dort aber bis auf Weiteres Terminvereinbarungen zwingend erforderlich.

Die Kreisverwaltung bittet Kundinnen und Kunden trotz der Öffnung darum, nach Möglichkeit einen Termin zu vereinbaren. „Dieses System hat sich während der vergangenen Monate bewährt. Zudem können dadurch lange Wartezeiten und größere Menschenansammlungen vermieden werden, was die Gefahr von Infektionen mit dem Corona-Virus mindert“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß.

Nach wie vor besteht beim Betreten der Verwaltungsgebäude die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. „Kunden mit Termin werden von unseren Mitarbeitern aus den Wartebereichen abgeholt. Diejenigen ohne vorherige Terminvereinbarung werden gebeten, sich an den Infotheken bzw. im Eingangsbereich anzumelden und anschließend ebenfalls in den Wartebereichen Platz zu nehmen“, erläutert Laaß das Prozedere. Auch aufgrund der Corona-Beschränkungen und begrenzten Aufenthaltsbereichen sei eine vorherige Terminvereinbarung ratsam.

Pressekontakt: Fabian Laaß