Logo

Meldungsdatum: 31.08.2020

Kommunalwahlen am 13.09.2020 - Wählen Sie schon jetzt!

5.647 Wahlberechtigte haben schon die Briefwahlunterlagen angefordert. Wählen Sie ebenfalls schon jetzt und nutzen Sie die Briefwahl. Nutzen Sie auch den ONLINE-Antrag für das Zusenden der Briefwahlunterlagen unter www.borken.de/briefwahl

Am 13. September 2020 finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. An diesem Tag werden
- die Landrätin / der Landrat des Kreises Borken,
- die Vertretung des Kreises Borken,
- die Bürgermeisterin / der Bürgermeister der Stadt Borken und
- die Vertretung der Stadt Borken
gewählt. Hierfür wurden in der Zeit vom 15. bis 23. August 2020 von der Stadt Borken 34.682 Wahlbenachrichtigungsanschreiben versendet.
 
Wenn Sie am Wahltag verhindert sind und nicht in Ihr örtliches Wahllokal gehen können, können Sie einen Wahlschein beantragen und Ihre Stimme schon vor dem eigentlichen Wahltermin per Briefwahl abgeben. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie sollten die Bürgerinnen und Bürger verstärkt überlegen, sich für diese Form der Stimmabgabe zu entscheiden, um unnötige Kontakte zu vermeiden.
 
5.647 Wahlberechtigte haben schon die Briefwahlunterlagen angefordert. Wählen Sie ebenfalls schon jetzt und nutzen Sie die Briefwahl.
 
Sie haben folgende Möglichkeiten den Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen zu beantragen:

- ONLINE-Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen:

Die Wahlunterlagen können Sie auch ganz einfach online bestellen. Der Online-Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen steht Ihnen ab sofort zur Verfügung. Hier der direkte Link zum Online-Antrag www.borken.de/briefwahl .

Es besteht zudem die Möglichkeit, über dem auf Ihrer Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code den Antrag zu stellen. Hierfür benötigen Sie auf Ihrem Smartphone / Tablet einen QR-Code- bzw. Barcode-Scanner. Diesen können Sie sich über Ihren Play-Store (Android) oder Ihren App-Store (iOS) kostenlos herunterladen. Nach dem Öffnen Ihrer QR-Code- bzw. Barcode-Scanner App einfach den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung einscannen und Sie werden direkt zur Beantragung weitergeleitet. Die Unterlagen werden Ihnen dann nach Ihrer Antragsstellung zugeschickt.

Damit die Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig bis zum Wahlsonntag, 13. September 2020, 16.00 Uhr, zur Stadt Borken zurückgesendet werden können, steht der Online-Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen nur bis einschließlich Dienstag, den 08. September 2020 zur Verfügung.

- Besuch des Briefwahlbüros im Rathaus:

Die Stadt Borken hat Ihr Briefwahlbüro für die Kommunalwahlen seit dem 13.08.2020 geöffnet und es ist möglich, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Das Briefwahlbüro finden Sie im Rathaus der Stadt Borken, Im Piepershagen 17, 46325 Borken, Gebäude A, Großer Sitzungssaal, (Zimmer-Nr. 108 – 1. OG).
 
Öffnungszeiten:
- Montag, Dienstag und Mittwoch: 08:00 – 16:30 Uhr
- Donnerstag: 08:00 – 18:00 Uhr
- Freitag: 08:00 – 12:30 Uhr

Den Antrag können Sie auch direkt im Briefwahlbüro des Rathauses der Stadt Borken persönlich stellen. Sie erhalten dann Ihre Wahlunterlagen und können direkt vor Ort wählen. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Für den Besuch des Briefwahlbüros ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Sie können einfach vorbeikommen. Die Stadt Borken hat in Zeiten der Corona-Pandemie allerdings entsprechende Maßnahmen getroffen, um die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln sicherzustellen. Beim Besuch des Rathauses ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung vorgeschrieben.

- Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen per Post:

Sie können den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ausfüllen und per Post an das Wahlamt der Stadt Borken senden. Die Unterlagen werden Ihnen dann nach Hause geschickt und Sie können dann dort Ihre Stimme abgeben. Anschließend senden Sie die Unterlagen im roten Wahlbriefumschlag per Post an uns zurück (Rathaus).

HINWEIS: Eine telefonische Antragsstellung ist nicht möglich!

Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen bis spätestens Sonntag, 13. September 2020 um 16.00 Uhr bei der Stadt Borken abgegeben sein müssen.

Wenn Sie für eine andere Person einen Briefwahlantrag stellen wollen, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung dazu nachgewiesen werden. Die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis der zu vertretenen Person reicht nicht aus. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist eine entsprechende Vollmacht abgedruckt, die vom Antragsteller zu unterschreiben ist. Bevollmächtigte Personen dürfen nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Mehr Informationen unter www.borken.de und www.borken.de/briefwahl.

 


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Kommunalwahlen am 13.09.2020


Logo