Meldungsdatum: 01.09.2020
Im Rahmen des „Kulturmarathons“ fördert die Friedensstadt Osnabrück gemeinsam mit der Friedel & Gisela Bohnenkamp-Stiftung, Felicitas und Werner Egerland Stiftung, Evangelische Stiftungen Osnabrück, Sievert Stiftung für Wissenschaft und Kultur und der Stiftung der Sparkasse Osnabrück im Jahr 2020/2021 Kulturveranstaltungen, Kulturprojekte, Ausstellungen oder Kunstwerke und Installationen mit finanziellen Mitteln. Die Stadt möchte mit dieser Förderung die lebendige Kunst- und Kulturszene unterstützen und die Vielfalt des Kulturlebens erhalten, bereichern und weiterentwickeln. Kulturschaffende wie freie Kulturträger, Künstlerinnen, Künstler, Vereine, Initiativen und engagierte Einzelpersonen können Anträge stellen.
Für die Förderung von Projekten im kommenden Jahr gibt es zwei Antragsrunden. Die Frist der ersten Antragsrunde endet am 15. September 2020. Die Frist der zweiten Runde endet am 1. März 2021. Wegen der Corona-Pandemie wurden die Antragsrichtlinien erweitert.
Die Vorhaben sollten im Stadtgebiet Osnabrück verwirklicht werden. Anträge im Bereich der Bildenden Kunst können abweichend davon auch von Osnabrücker Künstlerinnen und Künstlern, Kuratorinnen und Kuratoren oder Kulturschaffenden gestellt werden, die ein Projekt außerhalb Osnabrücks planen, wenn von einer positiven Wirkung für die Stadt Osnabrück auszugehen ist.
Die Vergabe der Fördermittel ist an Förderrichtlinien gebunden. Die aktuelle Richtlinie, die coronabedingt erweitert wurde, ist unter www.osnabrueck.de/kulturfoerderung abrufbar. Die Entscheidungen werden durch Jurys begleitet. Interessierte finden auf der Webseite auch weitere Informationen sowie das Antragsformular.
Bei der Antragstellung zur Projektförderung berät Marius Kolkmeyer im städtischen Fachbereich Kultur unter der Telefonnummer 0541 323-2228 oder per E-Mail unter kolkmeyer(at)osnabrueck.de.
Pressekontakt: Heiko Mitlewski | Fachbereich Kultur | Tel. 0541 323-3217 | E-Mail: mitlewski@osnabrueck.de
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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