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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 03.09.2020
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Am Wahlsonntag: Maskenpflicht im Wahllokal Seit dem 1. September ist die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Sie besagt unter anderem, dass die Wählerinnen und Wähler am Wahlsonntag bei der Stimmabgabe im Wahllokal einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Darüber hinaus hat das Wahlamt der Stadt Iserlohn natürlich auch für die 64 Wahllokale ein Hygiene- und Schutzkonzept entwickelt, das für größtmögliche Sicherheit sorgen soll. Für den ordnungsgemäßen Ablauf beim Wählen wird eine Wegeführung vorgegeben. Es darf sich jeweils nur eine bestimmte Anzahl von Wählerinnen und Wählern im Wahllokal aufhalten. Bei Betreten des Wahllokales müssen die Hände desinfiziert werden und der Sicherheitsabstand ist einzuhalten. Bei der Ausgabe der Stimmzettel sorgt eine sogenannte Spuckschutzwand für Sicherheit. Es wird darum gebeten, für das Ausfüllen der Stimmzettel einen eigenen Stift mitzubringen. |
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