Rückbau des Geländers am Blindenpfad im Habichtswald

04. September 2020.

Es ist eine schwere Entscheidung, aber Verkehrssicherheitsgründe machen es erforderlich: Das Geländer des Blindenpfades im Naturpark Habichtswald muss abgebaut werden.

„Ich zolle allen im Wald Tätigen meinen großen Respekt“, positioniert sich Stadtbaurat Christof Nolda. „Wer aktuell durch unsere Wälder streift, ist erschrocken über ihren Zustand. Die Schäden – u.a. infolge des Klimawandels – haben ein bedrückendes Ausmaß. Es ist eine enorme gesamtgesellschaftliche Aufgabe, dieses uns so wertvolle Kulturgut zukunftsfähig zu entwickeln. Der Zweckverband Naturpark Habichtswald trägt seit vielen Jahren mit großem Engagement dazu bei. Er eröffnet vielen Menschen das unvergleichliche Naturerlebnis Wald und hat den Naturpark als einmaliges Angebot in der Region zu einer geschätzten Marke etabliert – bei durchweg schlanker Ressourcenausstattung und unter zunehmend schwierigeren Bedingungen. Dafür spreche ich meinen Dank aus.“

Nolda weiter: „Die gute Arbeit des Naturparks Habichtswald steht in keiner Weise in Frage. Wenn aufgrund des schlechten Zustandes des Waldes und der damit verbundenen Gefahren harte Entscheidungen getroffen werden müssen, hat die Organisation meine vollste Rückendeckung.“

Der Naturpark Habichtswald – 474 Quadratkilometer groß – ist ein Schutzgebiet nach Naturschutzrecht und dem Naturschutz entsprechend verpflichtet. Haupteigentümer und Hauptbewirtschafter des Habichtswaldes ist Hessen Forst. Der Naturpark betreibt u.a. verschiedene Infrastruktureinrichtungen für die naturbezogene Erholung – so auch den Blindenpfad.

Aufgrund mittlerweile strengerer Anforderungen an die Verkehrssicherheit solcher Infrastruktureinrichtungen und bedingt durch die massiven Schäden im Wald mussten kürzlich bereits andere Infrastruktureinrichtungen zurückgebaut werden – Bänke, Tische, Infotafeln und demnächst voraussichtlich auch eine Schutzhütte. Gleichzeitig müssen zusätzliche Erfassungs- und Kontrollsysteme aufgebaut werden.

Für verbleibende Infrastruktureinrichtungen verlangen die Waldeigentümer in risikobehafteten Bereichen den Abschluss von Gestattungsverträgen. Entsprechend hat HessenForst als Waldeigentümer vom Naturpark für die weitere Nutzung des Blindenpfades den Abschluss eines Gestattungsvertrags gefordert. Dieser sieht die umfassende Übernahme der vollen Haftung und sämtlicher Verkehrssicherungspflichten durch den Naturpark vor.

Die Verkehrssicherheit eines öffentlichen Blindenpfades betrifft die bauliche und technische Sicherheit sämtlicher Einrichtungen sowie darüber hinaus – und das ist hier entscheidend – die Baumsicherungspflicht im Strukturbereich.

Dies würde eine Fällung von etwa 15 bis ca. 140-jährigen Altbuchen mit Gefahrenpotenzial, zahlreichen älteren Eichen mit vitalitätsbedingten Trockenschäden sowie einem wertvollen Huteeichen-Relikt erforderlich machen. Darüber hinaus ist die Übernahme einer kontinuierlichen Verkehrssicherung der Bäume im Strukturbereich auch wirtschaftlich nicht abbildbar.

Angesichts der eindeutigen Anforderungen an die Verkehrssicherheit und der daraus resultierenden unkalkulierbaren potenziellen Haftungsrisiken ist bei geringer zweckbestimmter Nutzungsintensität des Blindenpfades unter Abwägung der wirtschaftlichen und der naturschutzrechtlichen Belange ein Belassen des Blindenpfades an dieser Stelle objektiv nicht möglich.

„Viele andere inklusive Angebote, die der Naturpark in den vergangenen Jahren aufgebaut hat, haben weiter Bestand“, so Jürgen Depenbrock, Geschäftsführer des Zweckverbandes Naturpark Habichtswald. Der deutschlandweit erste Geländerollstuhl seiner Art kann kostenlos im Naturparkzentrum ausgeliehen werden. Das Naturparkzentrum ist barrierefrei gestaltet und bietet taktile Elemente und Hörführungen an. Es gibt Naturparkführungen in Gebärdensprache. Aktuell ist eine neue Broschüre über barrierearme Wanderangebote in der Entstehung.

„Ich freue mich, dass diese Angebote weiter ausgebaut werden sollen“, erklärt Stadtbaurat Christof Nolda. Für die 2021 anstehende Fortschreibung der Naturparkplanung sind die Themen Barrierefreiheit, Barrierearmut und seniorengerechte Angebote bereits gesetzt. Ziel ist es dabei, Angebote zu schaffen, die möglichst vielen Menschen ohne ebenso wie mit Einschränkungen Zugang zum Walderlebnis ermöglichen. „Ich begrüße die Einladung des Naturparks an Bürger und Verbände, sich in die anstehende Naturparkplanung einzubringen und Projekte mit zu entwickeln, die unter Vermeidung der aktuell diskutierten Probleme möglichst vielen Menschen zugutekommen“, so Nolda weiter. „Dafür wünsche ich mir eine konstruktive und faire Diskussion“.

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