Meldungsdatum: 08.09.2020
Der Wahlleiter weist darauf hin, dass eine Stimmabgabe grundsätzlich auch ohne das Vorliegen der Wahlbenachrichtigung möglich ist. Bürgerinnen und Bürger, denen keine Wahlbenachrichtigung vorliegt, müssen sich lediglich im Wahllokal ausweisen können (Personalausweis oder Reisepass). Das richtige Wahllokal lässt sich folgendermaßen finden:
Im Zweifelsfall sollten Bürgerinnen und Bürger Kontakt zum Wahlamt aufnehmen: 360-wahlen@stadt.leverkusen.de oder telefonisch unter Tel. 0214 / 406 – 33 95. Gemeinsam kann dann der jeweilige Kommunalwahlbezirk und entsprechend ein geeignetes Wahllokal aus der Liste ermittelt werden.
Wer am Wahltag verhindert ist, kann bis spätestens Freitag, 11. September, 18.00 Uhr, ins Bürgerbüro im Rathaus (Friedrich-Ebert-Platz 1) kommen und dort per direkter Briefwahl die Stimme abgeben. Auch dazu ist die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses notwendig.
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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