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Meldungsdatum: 09.09.2020

Stadt fördert die Anschaffung von Lastenrädern und Lastenanhängern

Förderbudget für das Jahr 2020 in Höhe von maximal 10.000 € bereitgestellt. Förderbedingungen und Förderantrag auf www.borken.de

Seit Juli 2020 bietet die Stadt Borken den Borkener Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei das E-Lastenrad KonRad zum Verleih an, um ein alternatives, klimafreundliches Verkehrsmittel zu testen. Hiermit soll versucht werden, eine Entscheidungsalternative zum eigenen Auto anzubieten. Dieses Angebot wird stark nachgefragt und sehr gut angenommen.

Mit E-Lastenrädern können alltägliche Wege rasch zurückgelegt werden und produzieren dabei keine Abgase. Kinder können hiermit befördert oder Waren und Güter aller Art transportiert werden. Bei Nutzung von Lastenrädern wird auch die eigene Gesundheit und Fitness gestärkt. Durch eine städtische Förderung soll ein Anreiz für Privatpersonen geschaffen werden, verstärkt auf dieses umweltfreundliche Verkehrsmittel zu setzen und damit Kfz-Fahrten zu ersetzen, denn die Anschaffung eines E-Lastenrades ist schon eine „kleine“ Investition für Einzelpersonen und Familien.

Im Umwelt- und Planungsausschuss am 26.08.2020 wurde einstimmig beschlossen, die Anschaffung von Lastenrädern und Lastenanhängern zu fördern. Hierfür wurden Haushaltsmittel für das Jahr 2020 in Höhe von maximal 10.000 € bereitgestellt.

Es wurden die folgenden Förderbedingungen festgelegt:

- Grundsätzlich wird die Anschaffung von Lastenrädern und Lastenanhängern gefördert; aus Vereinfachungsgründen unabhängig von der Art der Lastenräder. Hierbei muss zur Förderung des regionalen Handels die Anschaffung bei Geschäften innerhalb des Kreises Borken erfolgen, vorzugsweise in der Stadt Borken. In Ausnahmefällen ist ein Erwerb außerhalb des Kreises Borken nach konkreter Einzelfallprüfung möglich. Die Förderung erfolgt im Nachgang zum Erwerb bei Vorliegen der erforderlichen Unterlagen (Antragsbogen, Rechnungskopie und Zahlungsnachweis).

- Die Förderungssumme ist abhängig vom Kaufpreis, die Förderquote beträgt 30 % der investierten Mittel. Hierzu zählt bei Bedarf auch Zubehör, wie z. B. eine Babyschalenhalterung und/oder ein Regenverdeck.

- Der Förderhöchstsatz beträgt - je Lastenrad max. 750 €, - bei Lastenanhängern max. 100 €.

- Der Antrag muss auf Basis des als Anlage beigefügten Antragsbogens gestellt werden. Hierbei gilt das „Windhundprinzip“, d. h. nur die vollständigen und prüffähigen Anträge werden nach ihrem Eingangsdatum bearbeitet. Eine Förderung kann nur einmal pro Antragsteller (volljährig) erfolgen und diese Person muss ihren Hauptwohnsitz in Borken haben. Allerdings werden die bereits sechs vorliegenden Anträge auf Förderung rückwirkend berücksichtigt und gelten unabhängig vom tatsächlichen Antrags- und Kaufdatum, sofern genannten Voraussetzungen und Bedingungen der Förderung in der Antragstellung erfüllt werden.

- Der Erwerb kann auch gemeinschaftlich durch mehrere volljährige Privatpersonen (Nutzungsgemeinschaft) erfolgen.

- Der Eigennutzungszeitraum beträgt 60 Monate. Das Lastenrad bzw. der Lastenanhänger darf nur für private Zwecke genutzt werden; gewerbliche Zwecke sind ausdrücklich ausgeschlossen.

- Die Antragsstellung ist per E-Mail möglich, um den Aufwand für die Antragsstellenden zu reduzieren.

- Der künftige Klimaschutzmanager wird einen Förderaufkleber entwerfen, der auf dem Fördergegenstand anzubringen ist.

Für eine Förderung müssen Privatpersonen folgende Voraussetzungen erfüllen und Bedingungen akzeptieren:

- Ausgefülltes Antragsformular mit Angaben zur Person und Einverständnis der genannten Förderbedingungen und Rückforderungsmöglichkeiten/ Rückzahlungsverpflichtung laut Antragsbogen

- Rechnungskopie über den Erwerb des Kaufgegenstandes mit Nachweis über die geleistete Kaufpreiszahlung (Zahlungsnachweis),

- Angabe der Rahmennummer des Lastenrads oder Anhängers (beim Anhänger sofern vorhanden),

- Wohnortnachweis (z.B. Kopie des Personalausweises),

- Das Rad wird nur vom Käufer oder im Haushalt lebenden Familienmitgliedern für mindestens 60 Monate genutzt und nicht dauerhaft an Dritte weitergegeben oder verkauft,

- Der Förderbetrag ist bei dauerhafter Unbrauchbarkeit des Fördergegenstandes, Verkauf oder einem Wohnortwechsel anteilig in Bezug auf die Restlaufzeit zurückzuzahlen. Umstände, die zu einer Rückführung können, sind unverzüglich der Stadt Borken unter Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Unfallanzeige, Versicherungsmeldung o. ä.) mitzuteilen,

- Doppelförderungen, z. B. durch Landes- oder Bundesmittel sind ausgeschlossen,

- Ein vollständiger Förderantrag berechtigt nicht zwangsläufig zur Inanspruchnahme einer Förderung, da die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits ausgeschöpft sein können. Die Stadt Borken entscheidet nach pflichtgemäßen Ermessen nach Eingang der Anträge und im Rahmen der verfügbaren Mittel.

- Der Erwerb kann auch gemeinschaftlich durch mehrere volljährige Privatpersonen (Nutzungsgemeinschaft) erfolgen.

Sofern die in o.g. Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt werden, kann eine Förderung erfolgen. Für die Antragstellung gilt das Windhundverfahren. Der Antrag kann auf der Internetseite der Stadt Borken als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Hier der Link:

https://www.borken.de/bauplanung/klimaschutz/aktuelle-foerderungen.html


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