Wählerverzeichnis für die Integrationsratswahlen noch offen

09.09.2020 | Herten

Eingebürgerte können sich noch eintragen lassen

Am Tag der Kommunalwahl, Sonntag, 13. September, wird auch der Integrationsrat der Stadt Herten gewählt. Eingebürgerte Personen müssen jedoch zuvor die Aufnahme ins Wahlverzeichnis beantragen. Die neue Frist endet nun am Freitag, 11. September, um 12.30 Uhr.

Da es in einigen Kommunen bei der Aufnahme von eingebürgerten Personen ins Wahlverzeichnis zu Problemen kam, hat das Ministerium für Heimat, Kommunen, Bau und Gleichstellung die Empfehlung ausgesprochen die Frist für den Aufnahmeantrag zu verlängern.

Der Antrag kann per Post oder zu den üblichen Öffnungszeiten des Briefwahlbüros abgegeben werden:

- montags von 8 bis 16 Uhr
- dienstags, mittwochs und freitags 8 bis 12.30 Uhr
- donnerstags von 8 bis 12.30 und 14 bis 17.30 Uhr

Zur Aufnahme in das Verzeichnis ist eine Kopie der Einbürgerungsurkunde vorzulegen. Wichtig ist außerdem: Nur wer den Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis im Rathaus gestellt hat und zur Wahl zugelassen wurde, kann am Sonntag mit einem Identitätsnachweis zur Wahl gehen.

Pressekontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz, Telefon: 02366 303-180, c.ploetz@herten.de



Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Logo Stadt Herten