Maskenpflicht im öffentlichen Raum

09.09.2020 | Herten

Kommunaler Ordnungsdienst kontrolliert Verstöße

In Zeiten von Corona ist es mittlerweile Alltag geworden, einen Mund-Nasen-Schutz beim Einkaufen oder in geschlossen Räumen zu tragen. In einigen Bereichen der Öffentlichkeit besteht jedoch auch eine Pflicht zum Tragen der Alltagsmaske: Zum Beispiel beim Warten auf den Bus oder auf Schulgeländen. Darauf weist das Ordnungsamt der Stadt Herten hin. Der Kommunale Ordnungsdienst kontrolliert dies im Rahmen seiner Arbeit.

Die Corona-Betreuungsverordnung regelt klar: Alle Personen, die sich im Rahmen einer außerschulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, sind verpflichtet, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. „Dies gilt auch für den Nachmittagsbereich und wird vom KOD verstärkt kontrolliert“, so Marc Bouten, Leiter des Ordnungsamtes Herten.

Außerdem ist in der Corona-Schutzverordnung festgelegt, dass bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs und seiner Einrichtungen, sprich Haltestellen und Bahnhöfe, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht. „Dies bedeutet, dass auch Bürgerinnen und Bürger, die am Zentralen Omnibus Bahnhof warten, eine Alltagsmaske tragen müssen“, so Bouten.

Wer sich nicht an die aktuell geltenden Regelungen hält, muss mit einem Bußgeld rechnen: Verstöße in Einrichtungen des Personennahverkehrs werden mit 150 Euro Bußgeld geahndet und auf Schulgeländen mit 50 Euro Bußgeld.

Pressekontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Calina Herzog, Telefon: 0 23 66 / 303 393, c.herzog@herten.de



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