Presseinformation

Nr. 402 Steinfurt, 15. September 2020


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Auslandsaufenthalte in Schengen-Staaten: Kreisgesundheitsamt stellt notwendige Beglaubigungen für Medikamente aus
Bescheinigungen gibt es bei der Hausarztpraxis

Kreis Steinfurt. Wer auf Medikamente angewiesen ist, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, benötigt bei Auslandsaufenthalten in Schengen-Staaten eine beglaubigte Bescheinigung für die Mitnahme. Die Beglaubigung erfolgt ausschließlich durch das Kreisgesundheitsamt in Steinfurt. Die Bescheinigung selbst stellen die Hausarztpraxen aus.

 

Für die Beglaubigung vergibt das Gesundheitsamt Termine. Zum Termin werden die ausgefüllte Bescheinigung im Original und der Personalausweis oder Reisepass (Kopie) benötigt. Der Termin sollte spätestens zwei Wochen vor Beginn des Auslandsaufenthaltes vereinbart werden bei Ingrid Köster, Telefon 02551 6992883. Alternativ können die Unterlagen auch postalisch geschickt werden an Kreis Steinfurt, Der Landrat, Amt für Soziales, Gesundheit und Pflege, Arzneimittel- und Apothekenaufsicht, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt. Unter das Betäubungsmittelgesetz fallen zum Beispiel Medikamente wie starke Schmerzmittel oder Arzneimittel zur Therapie bei ADHS. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Kreises www.kreis-steinfurt.de unter dem Stichwort „Arzneimittelüberwachung“.

 

Bei Reisen in Nicht-Schengen-Staaten sollten sich Reisende vor Antritt über die dortige Rechtslage informieren. Informationen gibt es beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unter www.bfarm.de.