Meldungsdatum: 16.09.2020

Stichwahl am 27. September: Abstimmung auch per Briefwahl möglich

Am Sonntag, 27. September 2020, findet die Stichwahl um das Amt des Oberbürgermeisters zwischen Amtsinhaber Uwe Richrath (SPD) und Frank Schönberger (CDU) statt. Die Wahlberechtigung zur Kommunalwahl gilt auch für die Stichwahl. Neue Wahlbenachrichtigungen werden nicht versendet. Wer seine Wahlbenachrichtigungskarte nicht mehr hat, kann trotzdem im jeweiligen und bereits von der Kommunalwahl bekannten Wahllokal wählen. Ein gültiger Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) reicht aus. Die Wahllokalsuche ist online möglich: https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=5316000 

Auch für die Stichwahl kann per Briefwahl abgestimmt werden. Wer schon mit der Briefwahl für die Kommunalwahl auch die Stichwahl 27. September beantragt hat, bekommt die Wahlunterlagen automatisch zugeschickt. Wer sich hier nicht sicher ist, kann sich beim Wahlamt informieren unter Tel. (0214) 406-5513. 

Die Briefwahl für die Stichwahl kann auf verschiedenen Wegen beantragt werden:

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros im Rathaus (4. Etage): Montag, Dienstag: 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch: 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr Freitag (25. September): 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr 

Alle Infos zur Stichwahl sind auf der städtischen Homepage zu finden: https://www.leverkusen.de/rathaus-service/politik/wahlen/stichwahl-oberbuergermeister.php