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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 24.09.2020


Am Sonntag gilt wieder Maskenpflicht im Wahllokal

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Für die Stichwahl am Sonntag, 27. September, behalten die "alten" Wahlbenachrichtigungen ihre Gültigkeit. Wer die nicht mehr hat, kann mit  Personalausweis, Reisepass oder Identitätsausweis wählen. Auch am Sonntag gilt wieder die Maskenpflicht: Die Wählerinnen und Wähler müssen im Wahllokal einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Wie bereits beim ersten Wahlgang soll das vom Wahlamt der Stadt Iserlohn für die 64 Wahllokale entwickelte Hygiene- und Schutzkonzept am Sonntag wieder für größtmögliche Sicherheit sorgen. In den Wahllokalen wird für den ordnungsgemäßen Ablauf beim Wählen wieder eine Wegeführung vorgegeben. Es darf sich jeweils nur eine bestimmte Anzahl von Wählerinnen und Wählern im Wahllokal aufhalten. Bei Betreten des Wahllokales müssen die Hände desinfiziert werden und der Sicherheitsabstand ist einzuhalten. Bei der Ausgabe der Stimmzettel sorgt eine sogenannte Spuckschutzwand für Sicherheit. Die Wähler werden gebeten, für das Ausfüllen der Stimmzettel einen eigenen Stift mitzubringen.



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