Meldungsdatum: 30.09.2020
Durch die Umsetzung von Maßnahmen aus dem städt. Radverkehrskonzept möchte die Stadt Borken dem Radverkehr in Borken einen größeren Stellenwert geben, um Borken zu einer noch fahrradfreundlicheren Stadt zu machen. Das Radverkehrskonzept beinhaltet viele Maßnahmen, u.a. die Ausweisung von Fahrradstraßen. Dies ist grundsätzlich ein geeignetes Instrument zur Radverkehrsförderung. Sie erhöhen die objektive sowie subjektive Sicherheit und sind eine attraktive Alternative abseits der Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen. Zur Umsetzung von Fahrradstraßen werden einheitliche Qualitätsstandards zur Gestaltung von Fahrradstraßen angesetzt, wie sie in den Niederlanden bereits seit vielen Jahren umgesetzt werden.
Für eine erste beispielgebende Umgestaltung nach neuen Standards wurde in den letzten Wochen die „Lange Stiege“ als Fahrradstraße umgestaltet. Die “Lange Stiege“ ist eine Hauptverbindung für Fahrradfahrer aus den Baugebieten Hovesath in die Innenstadt.
Heute wurde Borkens erste Fahrradstraße an der Straße "Lange Stiege" durch Bürgermeisterin Mechtild Schulze Hessing, dem Vorsitzenden und Mitgliedern des Umwelt- und Planungsausschuss, Mitgliedern der Verwaltung sowie einiger Anlieger*innen eröffnet
Hier ein paar Zahlen, Daten und Fakten:
- Die Fahrradstraße "Lange Stiege" ist ca. 1.250 m lang.
- Es wurden 68 Schilder aufgestellt.
- Die Knotenpunkte wurden mit ca. 700 m² roter Fahrbahnmarkierung kenntlich gemacht.
- Die Kosten liegen bei ca. 70.000 €, wovon das Land NRW 70 % förder, also 49.000 €.
- Der Eigenanteil der Stadt Borken liegt bei 30 %, also 21.000 €.
Es wurden verbaut:
- 700 m² rote Reibeplastik in den Kreuzungsbereichen,
- 440 m unterbrochene Schmalstrichmarkierung, 12 cm,
- 120 m unterbrochene Breitstrichmarkierung, 25 cm,
- 70 Stück Haifischzähne (als Haltelinien),
- 24 Stück Fahrradstraßensymbole, 2,7m x 2,7m,
- 17 Radfahrsymbole mit Richtungsfeilen.
Folgende Beschilderung wurde aufgestellt:
- 22 Schilder, "Fahrradstraße", VZ 244,
- 22 Schilder, "Anlieger frei", VZ 1020-30,
- 15 Schilder, "Vorfahrt gewähren", VZ 205,
- 15 Schilder, "Tempo 30 Zone", VZ 274-30,
- 15 Schilder, "Vorfahrt", VZ 301.
Die Stadt weist darauf hin, dass die neue rote Fahrbahnmarkierung bei Nässe anfangs noch rutschig sein kann und erst mit der Zeit abstumpft und bittet daher mit einer angepassten Geschwindigkeit zu fahren und die Kurven nicht zu eng zu durchfahren.
Was sind Fahrradstraßen?
Fahrradstraßen sollen den Radverkehr bündeln und eine hohe Geschwindigkeit für den Radverkehr ermöglichen. Wird auch Kfz-Verkehr zugelassen, ist dieser nur als "Gast" auf der Fahrradstraße zu verstehen.
In der STVO ist geregelt, welche Verkehrsregeln in einer Fahrradstraße gelten:
- Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt, wie z.B. „Anlieger frei“
- Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
- Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
- Möchte ein Autofahrer überholen, muss er einen Mindestabstand von 1,50 m zu den Radfahrern einhalten.
Die Vorfahrtsregelung in der Lange Stiege hat sich geändert, wo bisher "rechts vor links" galt, hat nun die Fahrradstraße Vorfahrt.
Was bedeutet "Anlieger frei"?
Um eine Anliegerstraße nutzen zu dürfen, genügt es nicht, ein beliebiges Anliegen zu haben. Unter Anliegern wird nämlich eine bestimmte Personengruppe verstanden. Anlieger ist demnach
- wer in der Straße wohnt
- Nutzungsberechtigte von Grundstücken, dessen Zufahrt Teil der Anliegerstraße ist (z.B. Anwohner der Novalisstraße, die nur über die Lange Stiege zur Novalisstraße gelangen)
- mit Bewohner der Straße in Kontakt tritt, wenn man diese Besucht
- der Besuch von Arztpraxen, Kunden oder Geschäftspartnern in der Straße
Jeder der eine Anliegerstraße befährt, ohne einen dieser Punkte zu erfüllen, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld.
Parken in der Fahrradstraße:
Im vorderen Bereich der Lange Stiege, von Lütke Esch bis Butenwall wird zudem noch ein Abschnitt eingerichtet, auf dem nur mit einem Parkausweis geparkt werden darf. Der Parkausweis kann ab der nächsten Woche beim Bürgerbüro der Stadt Borken beantragt werden.
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