Meldungsdatum: 21.10.2020
Ab morgen gilt für Leverkusen eine neue Allgemeinverfügung. Sie löst die Allgemeinverfügung vom 15. Oktober ab, die aufgrund des Bund-Länder-Beschlusses nötig geworden war. Die neue Verfügung passt sich an die aktualisierte Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 17. Oktober an. Das heißt, in Leverkusen gilt nun analog zu den Landesregelungen:
Damit bleiben durch die aktualisierte Landesverordnung ein Großteil der bislang durch Ortsrecht geregelten Maßnahmen bestehen. Es entfallen die innerörtlichen Regelungen des Alkoholverbots im öffentlichen Raum und die Regelungen zu privaten Feiern in der Wohnung, sowie die Differenzierung von Fußgängern, Radfahrern und Sporttreibenden bei der Maskenpflicht in den Leverkusener Fußgängerzonen.
Regelungen aus der bisherigen Allgemeinverfügung wie die Maskenpflicht im Unterricht, Regelungen zur Rückverfolgbarkeit von Kontaktdaten, sowie zur maximal zulässigen Anzahl von Personen pro Quadratmeter in Parks, zur Gruppengröße bei Kontaktsport bzw. von Bezugsgruppen bei Ausflügen etc. von Kindern und Jugendlichen gelten fort.
Die Allgemeinverfügung wurde soeben im Amtsblatt der Stadt Leverkusen veröffentlicht: https://www.leverkusen.de/rathaus-service/downloads/rathaus/amtsblatt/Amtsblatt_Nr._57_vom_21.10.2020.pdf
Pressekontakt: Heike Fritsch
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