Einschränkungen bei standesamtlichen Trauungen

23.10.2020 | Herten

Personenanzahl wird angepasst

Das Standesamt der Stadt Herten hat sich aufgrund der aktuellen Corona-Infektionszahlen dazu entschieden, den Personenkreis bei anstehenden Trauungen zu begrenzen. Ab einem Inzidenzwert von über 50 dürfen im Trauzimmer nur noch fünf Personen, inklusive einer Standesbeamtin oder eines Standesbeamten anwesend sein. Im Europa- und Ratssaal sowie den Außenstandorten sind es maximal 10 Personen. Sinkt der Wert wieder unter die sogenannte „Gefahrenstufe 2“, können die Begrenzungen aufgehoben werden.

Damit sollen die Brautpaare, deren Familienmitglieder, aber auch die Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter des Standesamtes vor einer Ansteckung geschützt werden. Bereits angemeldete Trauungen können unter diesen Umständen kostenfrei auf ein anderes Datum verschoben werden. Für Fragen steht das Standesamt unter der Telefonnummer 02366 303-594 gerne zur Verfügung.

Pressekontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz, Telefon: 02366 303-180, c.ploetz@herten.de



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