Meldungsdatum: 23.10.2020
Obwohl das Verwaltungsgericht Osnabrück dem gestern gestellten Eilantrag eines Osnabrücker Gaststättenbetreibers gegen die Sperrstunde der Stadt Osnabrück stattgegeben hat, müssen trotzdem alle Gastronomen ihre Lokale zunächst weiterhin zwischen 23 und 6 Uhr schließen. Grundlage für die Sperrstunde ist die inzwischen geltende Niedersächsische Corona-Verordnung. „Wir halten die Sperrstunde für ein angemessenes Mittel gegen die Pandemie und warten die weitere Rechtsprechung ab“, sagt Stadträtin Katharina Pötter, Leiterin des Krisenstabes der Stadtverwaltung. „Sollten die Gerichte aber zu einer anderen Auffassung als die Stadt Osnabrück kommen, fügen wir uns selbstverständlich.“
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