Empfehlung für Mund-Nasen-Bedeckung auf Friedhöfen

30.10.2020 | Herten

Besonders an den bevorstehenden Gedenktagen

In Bezug auf die bevorstehenden Gedenk- und Erinnerungstage Allerheiligen, Allerseelen sowie Totensonntag sprechen die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte die Empfehlung für Besucherinnen und Besucher aus, eine Mund-Nasen-Bedeckung auf städtischen Friedhöfen zu tragen. Das gilt auch auf den städtischen Friedhöfen in Herten. „Wir werden entsprechende Schilder kurzfristig anbringen“, so ZBH-Betriebsleiter Thorsten Westerheide.

Bei einem erhöhten Personenaufkommen könne nicht immer der Mindestabstand eingehalten werden, durch eine entsprechende Bedeckung schützt man an diesen Tagen sich und andere. „Wir wissen, dass die anstehenden Gedenk- und Erinnerungstage für viele Menschen hier einen wichtigen Stellenwert haben“, so Westerheide. „Gleichzeitig möchten wir aber das Risiko für alle Beteiligten möglichst gering halten, daher bitten wir inständig darum, sich an das Maskengebot zu halten.“ Mit der ausgesprochenen Empfehlung machen die Kommunen von ihrem Hausrecht auf städtischen Flächen Gebrauch.

Pressekontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz, Telefon: 02366 303-180, c.ploetz@herten.de



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