Musikschule: Angebote sind eingeschränkt wieder möglich

06.11.2020 | Herten

Präsenzunterricht unter bestimmten Voraussetzungen

Das Land NRW hat die Coronaschutzverordnung aktualisiert: Musikschulen dürfen größtenteils wieder öffnen. Für die Musikschule Herten bedeutet das, dass ab Montag, 9. November, der Instrumental- und Vokalunterricht wieder als Präsenzunterricht stattfindet. Ausgenommen davon bleibt der Unterricht für Ensembles.

„Ich freue mich, dass wir die Musikschule wieder ein Stück weit öffnen dürfen“, sagt Sabine Fiebig-Fechtner, Leiterin der Musikschule. „Das bedeutet für uns als Musikschule aber auch eine besondere Verantwortung“, so Fiebig-Fechtner weiter. Um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten, hat sich das Kollegium der Musikschule für ein Hybrid-Modell entschieden. Während Einzelunterricht im Bereich der Instrumente und des Gesangs ab Montag wieder möglich ist, werden die Ensembles und Chöre weiterhin online unterrichtet.

Der Präsenzunterricht findet unter Einhaltung der Hygieneregeln statt. Außerdem empfiehlt der Landesverband der Musikschulen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, wenn möglich, auch während des Unterrichts.

Während der JeKits-Unterricht bereits wiederaufgenommen werden konnte, gibt es aktuell noch keine Regelung für die Musikbambini und die Musikalische Früherziehung. Daher findet der Unterricht bis auf weiteres nicht statt. „So erfreulich die aktuellen Möglichkeiten sind, gilt es unbedingt, weiterhin achtsam und sorgsam zu bleiben“, mahnt Sabine Fiebig-Fechtner. „Die überarbeitete Regelung ist ein Vertrauensvorschuss an die Musikschulen, den wir nicht verspielen sollten.“

Für Rückfragen stehen die Geschäftsstelle der Musikschule (Tel.: 02366 303-517) und Sabine Fiebig-Fechtner (Tel. 02366 303-527) zur Verfügung.

Pressekontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Anika Meierhenrich, Telefon: 02366 303-357, E-Mail: a.meierhenrich@herten.de



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