Kreis Recklinghausen erlässt neue Quarantäneregelung

06.11.2020 | Herten

Positives Testergebnis bedeutet sofortige häusliche Isolation

Der Kreis Recklinghausen hat eine neue Quarantäneregelung erlassen, die ab morgen auch für Herten gilt: Bislang wurden positiv getestete Personen mit dem Anruf des Gesundheitsamts verpflichtet, sich unmittelbar in Quarantäne zu begeben. Ab Samstag, 7. November, gilt die Quarantäne für Bürger im Kreis Recklinghausen und Angehörige des gleichen Haushalts bereits mit Erhalt des positiven Ergebnisses als angeordnet.

Aufgrund der aktuell bundesweit steigenden Fallzahlen erreichen die Laborbefunde die örtlichen Gesundheitsämter in einigen Fällen zeitlich verzögert. Außerdem wird das zeitnahe Bearbeiten der täglich rund 200 eingehenden Fälle im Gesundheitsamt trotz Personalaufstockung eine immer größere Herausforderung. Damit Quarantänen für positiv Getestete und deren enge Kontaktpersonen dennoch in kürzester Zeit gelten, hat der Kreis Recklinghausen die automatische Quarantäne ab Samstag, 7. November, per Allgemeinverfügung geregelt: Bürger mit positivem Ergebnis sowie im gleichen Haushalt lebende Personen müssen sich umgehend in Quarantäne begeben.

Die Quarantäne gilt für mit dem Corona-Virus Infizierte so lange, bis das Gesundheitsamt des Kreises oder das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt etwas anderes verfügt. In der Regel haben positiv getestete Personen ohne Krankheitssymptome mindestens bis zum Ablauf des 10. Tages nach der Testung die häusliche Quarantäne einzuhalten. Kommt es in dieser Zeit zu Symptomen, kann die Quarantäne verlängert werden. Für Kontaktpersonen gilt sie üblicherweise ab dem gleichen Zeitpunkt für 14 Tage. Die angeordneten Zeiträume der Quarantänen richten sich nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI).

Die neue Regelung soll ergänzend zu den anderen Maßnahmen dafür sorgen, dass sich möglichst wenige Personen mit dem Corona-Virus anstecken. Da viele Labore Getesteten ermöglichen, die Ergebnisse selbst abzurufen oder diese direkt informieren, kann den Personen das Testergebnis einige Stunden früher als dem Gesundheitsamt vorliegen.

Die Quarantäne darf von Kontaktpersonen im gleichen Haushalt nur für eine Testung unterbrochen werden beziehungsweise den Hin- und Rückweg. Ein negatives Testergebnis führt nicht zur Verkürzung der Quarantäne. Sollte während der Quarantäne eine weitergehende medizinische Behandlung notwendig werden, muss der Arzt oder Rettungsdienst vorab über den Grund der Quarantäne informiert werden. Die unter Quarantäne stehende Person sollte außerdem ihren Arbeitsgeber kontaktieren und auf das Vorliegen der Allgemeinverfügung hinweisen.

Die Allgemeinverfügung zur Quarantäne, weitere Informationen zum Vorgehen bei einem positiven Testergebnis sowie Informationen zu häuslicher Quarantäne gibt es auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-re.de/corona.

Kontakt:

Kreis Recklinghausen
Öffentlichkeitsarbeit
Lena Heimers
Telefon: 02361 53-4712
E-Mail: l.heimers@kreis-re.de

Pressekontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Ramona Eifert, Telefon: 02366 303-378, r.eifert@herten.de



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