Meldungsdatum: 17.11.2020

Vogelgrippe: Geflügelhalter müssen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen

 Seit dem 30.10.2020 sind bereits mehr als 150 Fälle von Vogelgrippe bei Wildvögeln an der Nord- und Ostseeküste sowie in Hamburg aufgetreten; an der Küste Schleswig- Holsteins wird ein hohes Aufkommen an toten Wasservögel beobachtet. Verschiedene europäische Länder melden zudem Ausbrüche des Erregers der auch als Geflügelpest bezeichneten Krankheit in Nutzgeflügelbeständen. Aus diesem Grund wird das Risiko der Ausbreitung der Vogelgrippe in Deutschland als hoch eingestuft. 

Im Stadtgebiet von Leverkusen gibt es aktuell zwar noch keinen Fall von Vogelgrippe. Dennoch weist das Veterinäramt alle Geflügelhaltungen - unabhängig von der Bestandsgröße - auf folgende verpflichtende Schutzmaßnahmen hin, die unbedingt zu beachten sind: 

Geflügelhaltungen, die noch nicht angemeldet sind - auch Hobbyhaltungen – sollten dies schnellstmöglich bei der Tierseuchenkasse und dem Veterinäramt nachholen. Kommt es zu vermehrten Todesfällen in Geflügelhaltungen, muss das Veterinäramt sofort informiert werden. 

Bürgerinnen und Bürger, die auffällige bzw. unnormale Verhaltensweisen bei Wasservögeln (z.B. unkoordiniertes Kopfkreisen) beobachten oder tote Wildvögel auffinden, werden gebeten, dies umgehend dem Veterinäramt mitzuteilen, um eine effektive Früherkennung zu ermöglichen. Tote Vögel sollten dabei auf keinen Fall angefasst oder aufgehoben werden! 

Für weitere Fragen und Informationen steht das Veterinäramt telefonisch unter 0214/406-3901 oder über die E-Mail-Adresse 39@stadt.leverkusen.de zur Verfügung.