Einsicht in die 12. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster

18.11.2020 | Herten

Niederlegung gemäß § 10 Abs. 2 ROG i. V. m. § 14 Satz 3 LPlG NRW

Interessierte können im Rathaus ab sofort Einsicht in die Dokumente zur 12. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster (Teilabschnitt Emscher-Lippe) nehmen. Die Änderung betrifft die Nachnutzung ehemaliger Bergbaustandorte auf dem Gebiet der Städte Bottrop, Herten und Marl. Für die Einsichtnahme ist vorab eine Terminvereinbarung notwendig.

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr hat in ihrer Sitzung am 15. Juni 2020 den Aufstellungsbeschluss zur 12. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster (Teilabschnitt Emscher-Lippe) einstimmig gefasst. Diese Änderung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen (GV. NRW. Ausgabe Nr. 43 vom 30.09.2020) veröffentlicht und wurde mit der Bekanntmachung wirksam. Damit sind die geänderten Ziele der Raumordnung gemäß § 4 ROG zu beachten.

Interessierte können die Dokumente im Rathaus der Stadt Herten im Stadtentwicklungsamt (Rathaus, Kurt-Schumacher-Str. 2, 45699 Herten, 3. Etage, Raum 352, Tel. 02366 303-511) nach vorheriger Terminvereinbarung einsehen.

Pressekontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Ramona Eifert, Telefon: 02366 303-378, r.eifert@herten.de



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