Meldungsdatum: 18.11.2020

Neuwahl des Behindertenbeirates – Bewerbungen und Vorschläge bis 8. Januar möglich

In seiner Sitzung vom 7. Oktober hat der Kreistag die Satzung über die Einrichtung und Tätigkeit eines Behindertenbeirates des Landkreises Peine beschlossen. Dieser soll zum 1. April 2021 seine Arbeit aufnehmen. Wer zukünftig im Behindertenbeirat mitarbeitet, entscheidet der Kreistag aufgrund einer Vorschlags- und Bewerberliste. Ein Vorschlagsrecht haben die kreisangehörigen Gemeinden einschließlich der Stadt Peine, die Kreisarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände im Landkreis Peine, der Sozialpsychiatrische Verbund und sonstige Stellen bzw. Organisationen, die sich um Belange von Menschen mit Behinderung kümmern. Außerdem können sich alle an der Arbeit im Behindertenbeirat interessierten Bürger bewerben.

In Betracht für die Mitarbeit kommen nur volljährige Kreiseinwohner, bei denen eine nachgewiesene Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX besteht, oder die zum Zeitpunkt der Bildung des Beirates Elternteil eines minderjährigen Kindes mit einer entsprechenden Behinderung sind.

Vorschläge und Bewerbungen sind bis zum 8. Januar 2021 möglich. Das dafür erstellte Formblatt kann auf der Homepage des Landkreises Peine heruntergeladen werden. Anschließend kann es ausgefüllt per Post an den Landkreis Peine, Fachdienst Soziales, Burgstraße 1, 31224 Peine oder per E-Mail an j.schroeter@landkreis-peine.de gesendet werden.

https://www.landkreis-peine.de/Soziales-Bildung/Soziales/Behindertenbeirat

Pressekontakt: Fabian Laaß