Meldungsdatum: 01.12.2020
Die Stadt Osnabrück hat die Allgemeinverfügungen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Innenstadtbereich sowie zur Aussetzung des Sportunterrichts in allgemein- und berufsbildenden Schulen im Sekundarbereich I und II bis einschließlich zum 20. Dezember verlängert. Auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Klassenräumen während des Unterrichts besteht an diesen Schulen weiterhin.
Die Bereiche der Innenstadt, in denen Bürgerinnen und Bürger einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen, bleiben unverändert. Die Regelungen an den Schulen bleiben in Kraft, solange die Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Stadtbevölkerung bei 50 oder mehr Fällen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in den vergangenen sieben Tagen liegt (Sieben-Tages-Inzidenz). Gelingt es nicht, die Zahlen unter diesen Wert zu senken, bleiben die Regelungen bis einschließlich zum 20. Dezember bestehen.
Pressekontakt: Simon Vonstein | Telefon: 0541/323-4557 | E-Mail: vonstein@osnabrueck.de
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