Schiedsperson für den Bezirk Herten-Süd gesucht

08.12.2020 | Herten

Einigung zwischen zerstrittenen Parteien erzielen

Mit Unterstützung von Schiedsfrauen und Schiedsmännern sollen Streitigkeiten zwischen verfeindeten Parteien durch Schlichtung beigelegt werden. Personen, die gerne anderen Menschen ehrenamtlich helfen und ein Talent im Streitschlichten und Vermitteln haben, können sich als Schiedsperson für den Bezirk Herten-Süd bewerben. Die Stadt Herten sucht bis zum 31. Januar 2021 neue Freiwillige, die Auseinandersetzungen klären und den Beteiligten helfen, zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen.

Was genau macht eigentlich eine Schiedsperson?

Bei Bagatelldelikten ist der erste Schritt nicht immer der Gang zum Gericht. Bestimmte Vergehen wie beispielsweise Bedrohung, Beleidigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Sachbeschädigung oder Verletzung des Briefgeheimnisses versuchen zuallererst die Schiedsfrauen und Schiedsmänner zu klären und den Streit zu schlichten. Die Schiedspersonen suchen nach einer außergerichtlichen Lösung, mit der beide Parteien zufrieden sind, sodass keiner als Benachteiligte oder Benachteiligter aus der Verhandlung geht. Bei den oben aufgeführten Delikten ist es gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.

Gibt es eine Vergütung?

Da es sich bei dem Schiedsamt um ein Ehrenamt handelt, gibt es keine Vergütung. Lediglich eine kleine Entschädigung, z.B. für anteilige Strom-, Heiz- sowie Reinigungskosten wird erstattet, da die Verhandlungen meist zu Hause durchgeführt werden. Die Höhe dieser Entschädigung unterscheidet sich von Stadt zu Stadt.

Welche Voraussetzungen muss man mitbringen?

Wer Schiedsperson werden will, darf nicht vorbestraft sein und sollte zwischen 30 und 70 Jahren sein. Außerdem muss man in dem Bezirk wohnen, für den man zuständig ist und sollte in der eigenen Wohnung über einen geeigneten Raum für die Verhandlungen verfügen. Dieser muss durch eine Tür geschlossen werden können, falls die Wohnung mit anderen Leuten geteilt wird.

Gleichzeitig gehören zu den erforderlichen Fähigkeiten, die eine Schiedsperson mitbringen sollte: ein wenig Lebenserfahrung, gesunder Menschenverstand, Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen sowie die Bereitschaft, sich um die Probleme anderer Menschen zu kümmern. Die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher zu beherrschen, ist außerdem unabdingbar.

Genaue rechtliche Kenntnisse sind keine Voraussetzung für diese ehrenamtliche Tätigkeit. Jedoch sollte die Bereitschaft da sein, sich in einem Einführungslehrgang intensiv einzuarbeiten und im Verlauf der Tätigkeit weitere Lehrgängen zu besuchen.

Bewerbung und weitere Informationen

Die Schiedsamtstätigkeit ist ehrenamtlich. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Interessierte Bürgerinnen und Bürger richten bitte ihre Bewerbungen unter Beifügung eines Lebenslaufes bis zum 31. Januar 2021 an:

Stadt Herten
Bürgermeister
Dezernat 2 – Finanzen, Ordnung und Feuerschutz
Kurt-Schumacher-Str. 2
45697 Herten

Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

Für weitere Informationen und Bewerbungen steht Elke Luy vom Ordnungsamt der Stadt Herten unter der Telefonnummer 02366 303-642 oder per E-Mail an e.luy@herten.de, gerne zur Verfügung. Interessierte können sich zusätzlich auch im Internet auf der Homepage der Stadt Herten www.herten.de sowie auf der Seite des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) www.schiedsamt.de weiter informieren.

Pressekontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Calina Herzog, Telefon: 02366 303-393, c.herzog@herten.de



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