Corona-Lockdown ab dem 16. Dezember 2020

15.12.2020 | Herten

Städtische Einrichtungen bis zum 10. Januar 2021 geschlossen

Bund und Länder haben aufgrund der hohen Corona-Infektionszahlen einen Lockdown vor Weihnachten beschlossen – vom 16. Dezember bis zum 10. Januar 2021 gelten in Nordrhein-Westfalen und damit auch in Herten strengere Corona-Regeln. Das Rathaus ist deshalb ab Mittwoch, 16. Dezember, für den normalen Publikumsverkehr geschlossen. Vereinbarte Termine finden bis Freitag, 18. Dezember, statt. Andere städtische Bildungseinrichtungen schließen ab dem 16. Dezember komplett.

Trotz der Einschränkungen durch das Coronavirus werden im Rathaus die wichtigsten Dienstleistungen und die Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger sichergestellt:

  • Von Mittwoch, 16. Dezember, bis Freitag, 18. Dezember 2020, sind die Mitarbeitenden per Telefon und E-Mail für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar und vereinbarte Termine finden statt.
  • Von Montag, 21. Dezember 2020, bis Sonntag, 3. Januar 2021, ist das Rathaus wie geplant komplett geschlossen (Weihnachtsschließung). Alle wichtigen Notdienste sind wie immer sichergestellt.
  • Ab Montag, 4. Januar, bis zum 10. Januar 2021, sind die Mitarbeitenden per Telefon und E-Mail erreichbar, das Rathaus ist aber geschlossen und es werden keine Termine vergeben.
  • Kontakt allgemein: 02366 303-0 oder per E-Mail an stadtverwaltung@herten.de
  • Kontakt Bürgerbüro: 02366 303-500

Bürgerinnen und Bürger mit einem Termin werden gebeten, im Rathausgebäude den Mindestabstand von 1,5 Metern und die wichtigsten Hygienemaßnahmen zwingend einzuhalten. Es erfolgt eine Einlasskontrolle.

Weitere städtische Einrichtungen

Die Volkshochschule und die CreativWerkstatt Jugendkunstschule Herten bleiben vorerst ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Die Online-Sprachkurse der VHS finden wie geplant statt.

Die Stadtbibliothek im Glashaus ist ebenfalls ab Mittwoch, 16. Dezember, bis zum 10. Januar 2021, geschlossen. Die Frist für entliehene Medien verlängert sich automatisch um einen Monat. Die Mitarbeitenden sind außerhalb der Weihnachtsschließung (21. Dezember 2020 bis 4. Januar 2021) per Telefon unter der Nummer 02366 303-650 und per E-Mail an stadtbibliothek@herten.de erreichbar.

Musikschule

In der Musikschule Herten findet ab dem 16. Dezember kein Präsenzunterricht mehr statt. Der Unterricht wird, wenn möglich, digital durchgeführt und die betroffenen Schülerinnen und Schüler informiert. Die Geschäftsstelle der Musikschule ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Mitarbeitenden sind von Mittwoch, 16. Dezember, bis Dienstag, 22. Dezember 2020, und dann wieder ab Montag, 4. Januar 2021, per Telefon unter der Nummer 02366 303-517 und per E-Mail an musikschule@herten.de erreichbar.

Wertstoffhof des ZBH

Der Wertstoffhof des Zentralen Betriebshofs bleibt bis einschließlich Samstag, 19. Dezember, geöffnet. Für die Zeit vom 21. Dezember 2020, bis 10. Januar 2021, ist der Wertstoffhof für Anlieferungen geschlossen.

Abfallsammlung & Sperrmüll

Vereinbarte Termine für die Sperrmüllabfuhr finden statt. Die Abfuhr der verschiedenen Abfallbehälter wird, unter Berücksichtigung der Feiertagsverschiebungen, uneingeschränkt durchgeführt.

Aktuelle Coronaschutzverordnungen

Die neueste Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gilt ab Mittwoch, 16. Dezember, und beinhaltet folgende weitere Regeln:

  • Die Kontaktbeschränkungen (maximal fünf Personen aus 2 Haushalten zzgl. Kinder unter 14 Jahre) bleiben zunächst bis zum 10. Januar 2021 bestehen.
  • Für den 24. bis 26. Dezember gilt: Zusätzlich zum eigenen Hausstand können vier weitere Personen aus dem engsten Familienkreis zusammenkommen (zzgl. Kinder unter 14 Jahren).
  • Der Einzelhandel bleibt bis zum 10. Januar 2021 weitestgehend geschlossen. Ausnahmen sind unter anderem der Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Poststellen, Zeitungsverkauf, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Kioske und Tankstellen etc.
  • Körpernahe Dienstleistungen sind nicht erlaubt (Friseure, Maniküre etc.), mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, wie Physio-, Ergo- und Logopädie.
  • Gastronomiebetriebe bleiben weiterhin geschlossen (Lieferung und Abholung möglich).
  • Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird ab dem 16. Dezember untersagt.
  • Die Schulpflicht besteht weiterhin, die Präsenzpflicht in den Schulen wurde aufgehoben. Schülerinnen und Schüler ab Klasse 8 sollen auf Distanz unterrichtet werden. Der 21. und 22. Dezember 2020 sowie der 7. und 8. Januar 2021 sind unterrichtsfrei.
  • Kitas bleiben weiterhin geöffnet für Kinder, für die der Besuch in ihrer Tagesbetreuung unverzichtbar ist. Kinder sollen bis zum 10. Januar nur dann in die Betreuung gebracht werden, wenn es unbedingt nötig ist.
  • Für Silvester gilt auf publikumsträchtigen Plätzen ein Feuerwerksverbot. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist verboten. Es gilt ein An- und Versammlungsverbot.

Die neueste Coronaschutzverordnung mit den detaillierten Regelungen finden Interessierte unter www.herten.de/corona.

Pressekontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Ramona Eifert, Telefon: 02366 303-378, r.eifert@herten.de



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