Meldungsdatum: 18.12.2020

Allgemeinverfügung des Landkreises wird bis 10. Januar verlängert

Die vom Landkreis Peine derzeit geltende Allgemeinverfügung wird angesichts der aktuellen Corona-Entwicklung bis zum 10. Januar verlängert. Danach gilt weiterhin eine Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz in der Fußgängerzone in Peine, in den Außenbereichen des Peiner Bahnhofes und Busbahnhofes, dem Querungsverkehr in der dortigen Unterführung und auf allen Märkten im Landkreisgebiet. „Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass weitere Örtlichkeiten, an denen die Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz besteht, bereits in der Verordnung des Landes Niedersachsen umfassend geregelt sind“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß.

Pressekontakt: Fabian Laaß