Auch Hobbytierhalter müssen ihre Nutztiere registrieren lassen

28. Dezember 2020.

Das Amt Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit der Stadt Kassel erinnert Tierhalterinnen und Tierhalter zum Jahreswechsel an ihre Verpflichtung, ihre Nutztiere registrieren zu lassen. Es gibt drei verschiedene Stellen, bei denen Tierhaltungen angemeldet werden müssen: Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V. in Alsfeld (HVL), die Hessische Tierseuchenkasse in Wiesbaden und die kommunale Veterinärbehörde.

 

Für alle in der Stadt Kassel gehaltene Tiere ist die kommunale Veterinärbehörde zuständig. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine landwirtschaftliche, gewerbliche oder private Tierhaltung handelt. Die Meldung ist zudem bereits ab dem ersten Tier erforderlich. Ebenso müssen Änderungen sowie die Aufgabe der Tierhaltung mitgeteilt werden.

 

„Die Daten sind zum Schutz vor der Ausbreitung gefährlicher Tierseuchen und deren Bekämpfung enorm wichtig.“ appelliert Amtsleiterin Dr. Regina Emrich an das Verantwortungsbewusstsein der Tierhalterinnen und Tierhalter. „Die Stellen müssen über Tierbestände informiert sein“.

 

Teilweise sind die Angaben jedes Jahr zum Jahresanfang zu aktualisieren. Wer beispielsweise Pferde, Esel, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Gänse, Wachteln oder andere landwirtschaftliche Nutztiere halten möchte, muss dies dem HVL anzeigen. Der Betrieb wird dann mit einer Registriernummer erfasst.

 

Neuerdings müssen auch Kameliden, wie die derzeit sehr beliebten Alpakas und Lamas beim örtlichen Veterinäramt gemeldet werden. Schweine-, Schaf- und Ziegenhalter sind zudem jährlich verpflichtet, bis zum 15. Januar die Anzahl ihrer Tiere zum Stichtag 1. Januar unaufgefordert beim HVL zu melden. Der HVL versendet zu diesem Zweck keine Erinnerungsschreiben. Die Hessische Tierseuchenkasse in Wiesbaden hingegen versendet an alle dort gemeldeten Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer zum Jahreswechsel einen Meldebogen. Er muss in diesen Tagen fristgerecht ausgefüllt und eingereicht werden.

 

Wird die Anzeige unterlassen, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. 

Für Fragen zum Thema stehen Amtstierarzt Dr. Heiko Purkl und die Kolleginnen und Kollegen des Amtes Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit gern zur Verfügung, Telefon: (05 61) 7 87 33 36.

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