Meldungsdatum: 29.12.2020

Entlastung für Händler und Gastronomen

Verwaltung schlägt vor, auf Sondernutzungsgebühren für 2021 zu verzichten

Um lokalen Handel und Gastronomiebetriebe vor dem Hintergrund der Corona-Lage etwas zu entlasten, will die Verwaltung im kommenden Jahr auf Sondernutzungsgebühren ausnahmsweise verzichten. Der Bocholter Verwaltungsvorstand wird dies dem Rat vorschlagen.

Es geht insgesamt um eine Summe von rund 37.000 Euro, die Händler und Gastronomen für die Nutzung von öffentlichen Flächen zahlen müssten, wenn sie etwa Warenständer aufstellen oder Sitzplätze anbieten. Da Handel und Gastronomie während des Lockdowns bereits mit erheblichen Umsatzeinbußen zu kämpfen haben, beabsichtigt die Verwaltung auf die Gebühr zu verzichten.

Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de


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