Stadt erlässt Feuerwerksverbot an publikumsträchtigen öffentlichen Orten

28. Dezember 2020.

Auf Grundlage der aktuellen Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie untersagt die Stadt Kassel im Benehmen mit der Museumslandschaft Hessen Kassel das Abbrennen von Feuerwerkskörpern für den 31. Dezember 2020 (Silvester) sowie den 1. Januar 2021 (Neujahrstag) an folgenden Örtlichkeiten:

 

 

 

 

 

 

 

Darüber hinaus gilt ebenfalls ein Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern in der Karlsaue, im Umfeld der „Orangerie“, samt der Nebengebäude, im Bergpark, im Umfeld des „Schloss Wilhelmshöhe“ sowie dem „Herkules“.

 

Insbesondere zu den genannten Zeiten werden verstärkt Kontrollen der Stadt- und Landespolizei in den genannten Bereichen sowie im übrigen Stadtgebiet durchgeführt.

 

Die Stadt Kassel appelliert an alle Einwohnerinnen und Einwohner, sich auch in der Silvesternacht an die vorgegebenen Kontaktbeschränkungen zu halten und möglichst, auch außerhalb der genannten Flächen, auf das Abbrennen von Feuerwerk in diesem Jahr zu verzichten. Trotz dieser notwendigen Beschränkungen für dieses Silvester, wünscht die Stadt Kassel allen einen guten Rutsch ins neue Jahr.

 

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Pressekontakt: documenta-Stadt Kassel, Michael Schwab



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