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Die Stadt Münster weist darauf hin, dass die Verwendung von Pyrotechnik zum Jahreswechsel auf zahlreichen Straßen, Plätzen und öffentlichen Anlagen im Stadtgebiet untersagt ist. Ziel dieses Verbots ist zum Einen die Verhinderung von Infektionen im Rahmen der in der Silvesternacht sonst üblichen Ansammlungen, wie Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer betont: „Auch an Silvester gilt die Vorgabe, direkte Kontakte zu Personen aus anderen Haushalten möglichst zu vermeiden. Das richtet sich auf Partys genauso wie auf das Abbrennen von Feuerwerk.“ Als zweites Ziel des Böllerverbots soll die Zahl der Verletzungen durch Feuerwerkskörper und der damit verbundenen Rettungseinsätze reduziert werden. Heuer: „In der letzten Silvesternacht wurden unsere Kräfte zu 21 Brandeinsätzen und 72 Rettungsdiensteinsätzen gerufen. Diese Bilanz wollen wir mit Blick auf das aktuell stark belastete Gesundheitswesen verbessern.“ Das Verbot, das im Rahmen einer Allgemeinverfügung der Stadt geregelt ist, gilt für den Zeitraum von Donnerstag, 31. Dezember, 0 Uhr, bis Freitag, 1. Januar, 24 Uhr – also ganztägig an Silvester und Neujahr. Die Bereiche im Stadtgebiet, in denen das Böllerbot gilt, sind in den beigefügten Straßenkarten gekennzeichnet. Verstöße werden nach dem aktuellen Bußgeldkatalog teuer: * Veranstalter von Feuerwerk an den genannten Orten zahlen bis zu 2500 Euro Bußgeld. Die Stadt weist darauf hin, dass an Silvester das Busangebot der Stadtwerke mit der letzten Ankunft der Busse am Hauptbahnhof um 23 Uhr endet.
Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:
Karte Coerde
Karte Hiltrup
Karte Innenstadt
Karte Kinderhaus
Karte Wolbeck
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