Corona-Lockdown: Distanzunterricht an Schulen

08.01.2021 | Herten

Eingeschränkter Pandemiebetrieb in der Kindertagesbetreuung

Der verlängerte bundesweite Lockdown hat ab Montag, 11. Januar 2021, auch Auswirkungen auf den Schul- und Kindertagesstättenbetrieb in Nordrhein-Westfalen. Vorerst gelten bis zum 31. Januar 2021 folgende Regelungen:

Schulen

In den Schulen in Herten findet bis zum 31. Januar kein Präsenzunterricht statt. Ab Montag, 11. Januar 2021, wird für alle Jahrgänge einschließlich der Abschlussklassen Distanzunterricht angeboten. Soweit Schulen das nicht unmittelbar ab Montag gewährleisten könnten, werden zwei Tage als „Organisationstage“ eingeräumt, in denen der Distanzunterricht vorbereitet werden kann. Die Entscheidung über die Inanspruchnahme dieser Organisationstage trifft jede Schule individuell.

Bis zum 31. Januar finden keine Klassenarbeiten mehr statt. Ausnahme sind notwendige Arbeiten in der Q1 und in der Q2 sowie in den Abschlussklassen der Berufskollegs. Schülerinnen und Schüler von Abschlussklassen des Berufskollegs können bei besonderem Bedarf nach einem Genehmigungsverfahren im Präsenzunterricht beschult werden.

Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Alle Grundschulen sowie weiterführende Schulen bieten jedoch ab Montag, 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, die nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte (Anmeldeformular unter www.herten.de/service/corona/schulen ). Die Betreuung findet im zeitlichen Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt.

Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Schülerinnen und Schülern können dort ihre Aufgaben unter Aufsicht erledigen, nehmen aber trotzdem am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil. Die Aufsicht erfolgt vor allem durch sonstiges schulisches Personal.

Für Schülerinnen und Schüler in Förderschulen oder Schulen des Gemeinsamen Lernens, die eine besondere Betreuung benötigen (z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung) muss diese in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden.

Kitas

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen appelliert an alle Eltern, dass sie ihre Kinder, im Sinne der Kontaktvermeidung, wenn möglich, zuhause betreuen sollen. Die Kindertageseinrichtungen in Herten bleiben jedoch grundsätzlich geöffnet. Ob Eltern das Angebot in Anspruch nehmen, entscheiden Eltern eigenverantwortlich. Aspekte des Kindeswohles sind von den Kindertageseinrichtungen zu berücksichtigen.

Ab Montag, 11. Januar 2021, darf die Betreuung nur noch in festen Gruppen stattfinden. (Teil-)Offene Konzepte dürfen nicht umgesetzt werden. Die verschiedenen Gruppen sollen keinen unmittelbaren Kontakt zueinander haben. Das gilt für den gesamten pädagogischen Alltag, die Bring- und Abholsituation sowie die Randzeitenbetreuung.

Um die Gruppentrennung umsetzen zu können, wird landesweit der Betreuungsumfang in Kindertageseinrichtungen für jedes Kind um 10 Stunden pro Woche reduziert:

-             45 auf 35 Stunden,

-             35 auf 25 Stunden

-             25 auf 15 Stunden.

Kindertagespflege

In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung der Kinder grundsätzlich im zeitlichen Umfang der Betreuungsverträge. In der Großtagespflege sollte nach Möglichkeit eine räumliche Trennung der Kindertagespflegepersonen mit den ihnen zugeordneten Kindern für die gesamte tägliche Betreuungszeit eingehalten werden. Es gilt jedoch der dringende Appell, dass Eltern ihre Kinder, im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, zuhause betreuen.

Elternbeiträge

Im Monat Januar sollen die Elternbeiträge landesweit ausgesetzt werden. Die Form der Erstattung oder die Art der Abrechnung ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Die Verfahren werden aktuell geklärt, dies kann jedoch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Die Stadt Herten informiert zu gegebener Zeit wieder.

Zusätzliche Kinderkrankentage (Schule und Kitas)

Um die zusätzliche Belastung der Eltern abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, und entsprechend dem Appell der Landesregierung auf eine Betreuung verzichtet wird.

Tests für Beschäftigte (Schulen und Kitas)

Alle Leitungen, Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen können sich in der Zeit nach den Weihnachtsferien ab dem 7. Januar 2021 bis zum 26. März 2021 bis zu sechs Mal anlasslos und zu einem frei gewählten Termin kostenlos testen lassen.

Alle an den öffentlichen Schulen und Ersatzschulen tätigen Personen können sich in der Zeit ab dem 11. Januar 2021 bis zum letzten Schultag vor den Osterferien bis zu sechs Mal anlasslos und zu einem frei gewählten Termin testen lassen. In der Zeit vom 11. Januar 2021 bis zum 31. Januar 2021 kann dieses Testangebot nur von Personen in Anspruch genommen werden, die in dieser Zeit tatsächlich einen Präsenzdienst in den Schulen leisten. Die Kosten hierfür übernimmt das Land.

Weitere Informationen sowie ein Anmeldeformular finden Eltern und Interessierte unter www.herten.de/service/corona/schulen und www.herten.de/service/corona/kitas.

Pressekontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Calina Herzog, Telefon: 02366 303-393, c.herzog@herten.de



Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Logo Stadt Herten