Meldungsdatum: 08.01.2021

Kindertageseinrichtungen in Szenario C

Die Verlängerung und Verschärfung des Lockdowns hat auch Konsequenzen  für die Kindertagesstätten. Von Montag, 11. bis 29. Januar wechseln die Kindertageseinrichtungen in das „Szenario C“. Das heißt: Die Kitas sind geschlossen, bieten aber eine Notbetreuung an.

Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen,

 Die höchstens zulässige Zahl der betreuten Kinder beträgt in einer kleinen Gruppe, in der

 Eine Überschreitung der höchstens zulässigen Zahl der betreuten Kinder in einer kleinen Gruppe ist unter Berücksichtigung der räumlichen, personellen und organisatorischen Kapazitäten jedoch zulässig. Die Entscheidung über die Aufnahme oder Nichtaufnahme von Kindern in die Notbetreuung trifft der Träger, bzw. die Leitung der Einrichtung oder die Kindertagespflegeperson. Nach Auffassung des örtlichen Jugendhilfeträgers zählen alle Familien, die Leistungen nach §§ 27 ff. SGB VIII z.B. in Form einer sozialpädagogischen Familienhilfe erhalten, zu der in der Notbetreuung aufzunehmenden Personengruppe. Ebenso sind alle Kinder, die im Sommer 2021 schulpflichtig sind, in der Notbetreuung aufzunehmen. Auch diese Eltern brauchen somit keinen Antrag auf Betreuung stellen.

Für Kinder mit Behinderungen regelt die aktuelle Verordnung, dass Sonderkindergärten nicht von Einschränkungen betroffen sind. Um hier eine Gleichbehandlung zu erreichen, sind auch die Kinder mit Behinderung in Integrativen Gruppen in die Notbetreuung aufzunehmen, wenn die Eltern dies wünschen.

Für die in Anspruch genommene Betreuungsleistung und Verpflegungsleistung in der Notgruppe wird weiterhin der Beitrag erhoben.

Für Kinder, die nicht an der Notbetreuung teilnehmen, wird der Beitrag erstattet.