Meldungsdatum: 15.01.2021

Ausnahmen beim Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in Schulen

Die Stadt Osnabrück hat eine neue Allgemeinverfügung zum Coronavirus veröffentlicht, die die vorangegangene präzisiert. Hintergrund ist die Sorge mancher Eltern von Schülerinnen und Schülern, dass ihre Kinder – auch an Grundschulen – während des gesamten Schultags pausenlos eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Ausnahmen sind jetzt in der Allgemeinverfügung festgehalten.

So dürfen die Schülerinnen und Schüler die Bedeckungen kurzzeitig während Pausen abnehmen, wenn sie sich außerhalb geschlossener Räume in ihrer jeweiligen Kohorte aufhalten oder wenn sie dabei zu Personen anderer Kohorten durchgängig mindestens 1,5 Meter Abstand halten. Auch in den Momenten, in denen Räume gelüftet werden, darf die Bedeckung kurzzeitig abgenommen werden, vorausgesetzt die Schülerinnen und Schüler befinden sich an ihrem Sitzplatz. Selbstverständlich dürfen sie auch dann die Bedeckung abnehmen, wenn sie an ihrem Sitzplatz essen und trinken und sich dabei in ihrer Kohorte aufhalten beziehungsweise 1,5 Meter Abstand zu anderen halten.

Die Ausnahmen sind durch Regelungen im niedersächsischen Rahmenhygieneplan gedeckt. Dort und in der Allgemeinverfügung der Stadt wird betont, dass die Mund-Nasen-Bedeckung in den genannten Situationen stets nur kurzzeitig abgenommen werden darf.

Die Allgemeinverfügung ist unter www.osnabrueck.de/bekanntmachungen abrufbar.

Pressekontakt: Simon Vonstein | Telefon: 0541 3234557 | E-Mail: vonstein@osnabrueck.de