Meldungsdatum: 15.01.2021

Auf einem Teilbereich an der Lotter Straße gilt Tempo 30

Auf einem Teilbereich der Lotter Straße gilt Tempo 30. Zwischen Bergstraße und Am Kirchenkamp wird die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h vor allem aus Lärmschutzgründen herabgesetzt. „Zusätzlich können durch die Geschwindigkeitsreduzierung als Synergieeffekte eine gesteigerte Verkehrssicherheit sowie eine höhere Aufenthaltsqualität erreicht werden“, erläutert Stadtbaurat Frank Otte.

Der aktuelle Lärmaktionsplan der Stadt Osnabrück aus dem Jahr 2018 definiert Maßnahmen zur Verringerung des Verkehrslärms. Die Höchstgeschwindigkeit herabzusetzen der ist ein geeignetes Mittel, um Straßenzüge von Lärmimmissionen zu entlasten. Im innerstädtischen Bereich können Minderungen des Mittelungspegels (Dauerpegel jeweils tags und nachts) von bis zu 2,7 dB(A)* erreicht werden. Eine Lärmminderung um 3 dB(A) entspricht dabei der Wahrnehmung einer halbierten Verkehrsmenge.

Eine verringerte Höchstgeschwindigkeit ist vor allem in Bereichen sinnvoll, wo in absehbarer Zeit keine baulichen Maßnahmen zur Lärmreduzierung wie zum Beispiel eine Deckensanierung oder ein Straßenausbau geplant sind. Gab es bei Tempo 50 an der Lotter Straße tags noch 67 Gebäude, an denen die einzuhaltenden Richtwerte – 69 dB(A) tags bzw. 59 dB(A) nachts – überschritten waren, so sind es mit Tempo 30 nur noch neun Gebäude. Nachts konnte die Anzahl von 84 auf 32 Gebäude reduziert werden. Tagsüber profitieren nach Berechnungen des Lärmaktionsplans 69 Personen und nachts 118 Personen von der wahrnehmbaren Lärmminderung.

*dB(A) ist die Maßeinheit des Schalldruckpegels

 

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Tempo 30 an der Lotter Straße

©  Stadt Osnabrück, Nina Hoss
Tempo 30 an der Lotter Straße

Stadtbaurat Frank Otte erklärt, dass auf einem Teilbereich der Lotter Straße aus Lärmschutzgründen Tempo 30 gilt. Zusätzlich können durch die Geschwindigkeitsreduzierung als Synergieeffekte eine gesteigerte Verkehrssicherheit sowie eine höhere Aufenthaltsqualität erreicht werden.