20. Januar 2021.
Am 14. März 2021stellen sich neun Parteien und politische Gruppierungen zur Wahl in die Kasseler Stadtverordnetenversammlung. Bei den allgemeinen Kommunalwahlen entscheiden die Bürgerinnen und Bürger außerdem über die Zusammensetzung der Ortsbeiräte in den 23 Stadtteilen Kassels und den Ausländerbeirat. Die Zulässigkeit der Wahlvorschläge hat jetzt der Wahlausschuss festgestellt.
Mit der Anerkennung über die Zulässigkeit der eingereichten Wahlvorschläge steht fest, dass folgende Parteien und politische Gruppierungen bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung antreten:
Ebenso stellte der Wahlausschuss die Zulässigkeit der Listen zu den Wahlen der 23 Kasseler Ortsbeiräte fest. Hier treten folgende Parteien und Gruppierungen an:
Die Listenplätze für die Stadtverordnetenversammlung und die Ortsbeiräte sind auf den Plätzen eins bis sechs entsprechend des Ergebnisses der Landtagswahl im Jahr 2018 besetzt. Ist für eine im Landtag vertretene Partei, der die Nummer 1, 2, 3, 4, 5, oder 6 zustehen würde, ein Wahlvorschlag nicht eingereicht oder nicht zugelassen worden, so wird diese Nummer ausgelassen. Danach folgen die Listen, die bereits in der ablaufenden Wahlperiode vertreten waren. Über die Platzierung neuer Parteien entschied das Los, wenn mehr als eine für das zu wählende Gremium erstmals antritt.
Außerdem hat der Wahlausschuss in seiner Sitzung folgende Wahlvorschläge für die Ausländerbeiratswahl der Stadt Kassel zugelassen. Über die Platzierung entschied auch hier das Los:
Alle Informationen zur Kommunalwahl und Ausländerbeiratswahl auf: www.kassel.de/wahlen
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