Meldungsdatum: 21.01.2021
Die Führerscheinstelle stellt in der zweiten Aprilhälfte ihr EDV-Verfahren um. Das neue und modernere Verfahren bringt diverse Vorteile sowohl für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle als auch für Bürgerinnen und Bürger mit sich. So bietet es unter anderem die Möglichkeit, Führerscheine in einigen Fallkonstellationen von der Bundesdruckerei aus direkt an den Bürgerinnen und Bürger verschicken zu lassen, es werden automatische E-Mail-Benachrichtigungen an die Bürgerinnen und Bürger versandt, sobald Führerscheine vor Ort abholbereit sind, und Fahrschulen können die Anträge ihrer Fahrschülerinnen und Fahrschüler künftig online einreichen, anstatt sie persönlich vor Ort abgeben zu müssen. Auch die vielfach kritisierte Erforderlichkeit, Bescheinigungen im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 nach der Prüfung in der Führerscheinstelle abholen zu müssen, entfällt mit Einführung des neuen Verfahrens endlich.
Nachdem die technischen Voraussetzungen des Verfahrens bereitstehen, sind nun noch fachliche Tests und individuelle Anpassungen der Einstellungen erforderlich. Um alle noch notwendigen Restarbeiten sorgfältig erledigen zu können, ist die Einbindung der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter ab der nächsten Woche unerlässlich. Die Führerscheinstelle bemüht sich, die Auswirkungen auf das Tagesgeschäft so gering wie möglich zu halten. Dennoch kann es zu vorübergehenden Einschränkungen der verfügbaren Termine kommen. Es wird daher um Verständnis gebeten, sollte es zu längeren Wartezeiten auf einen freien Termin oder Verzögerungen in der Weiterbearbeitung eingereichter Anträge kommen.
Pressekontakt: Julia Trick
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