Corona-Lockdown bis zum 14. Februar 2021 verlängert

22.01.2021 | Herten

Städtische Einrichtungen weiterhin geschlossen

Der bundesweite Lockdown wurde aufgrund der hohen Corona-Infektionszahlen verlängert – daher gelten bis einschließlich 14. Februar 2021 in Nordrhein-Westfalen und damit auch in Herten strenge Corona-Regeln. Das Rathaus bleibt weiterhin, bis zum 14. Februar 2021, für den normalen Publikumsverkehr geschlossen. In einigen Bereichen des öffentlichen Lebens müssen ab dem 25. Januar medizinische Masken (OP-Masken oder FFP2-Masken) getragen werden.

Rathaus

Trotz verlängertem Corona-Lockdown werden im Rathaus weiterhin die wichtigsten Dienstleistungen und die Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger sichergestellt. Die Mitarbeitenden sind per Telefon und E-Mail für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar, das Rathausgebäude ist aber für den Publikumsverkehr geschlossen.

Weitere städtische Einrichtungen

Die Volkshochschule und die CreativWerkstatt Jugendkunstschule Herten bleiben weiterhin bis zum 14. Februar 2021 geschlossen. Die Online-Sprachkurse sowie die Schulabschlusskurse (online) der VHS finden wie geplant statt. Die CreativWerkstatt ist weiterhin unter der Telefonnummer 02366 307-805 und die VHS unter 02366 303-510 für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar.

Die Stadtbibliothek im Glashaus ist ebenfalls bis zum 14. Februar 2021 geschlossen. Die Frist für entliehene Medien verlängert sich automatisch. Die Mitarbeitenden sind per Telefon unter der Nummer 02366 303-650 und per E-Mail an stadtbibliothek@herten.de erreichbar. Die Stadtbibliothek bietet weiterhin den Service „Bibliothek to go“ an. Mit einem gültigen Leseausweis können Interessierte verfügbare Medien per E-Mail an stadtbibliothek@herten.de oder telefonisch unter der Nummer 02366 303-650 bestellen und nach einer Terminvergabe in der Bibliothek abholen. Weitere Infos unter www.herten.de/stadtbibliothek.

Auch städtische Veranstaltungen finden bis einschließlich 14. Februar nicht statt. Das Kulturbüro versucht trotz der umfangreichen Einschränkungen, Online-Übertragungen von Solo-Kabarettkünstler*innen wie Anka Zink und Stefan Waghubinger im Februar zu organisieren. Weitere Informationen dazu folgen.

Die gesamte Klangraum Glashaus-Reihe musste bereits jetzt komplett abgesagt werden, da es für Bands mit mehreren Mitgliedern nicht möglich ist, zu proben. Davon betroffen sind am 22. Januar das Doppelkonzert mit Nina Hahn & F.O.C zusammen mit Katharsis, die 4.Young Scot Trad Award Winner Tour am 26. Februar sowie Elen mit Band am 26. März. „Wir sind dabei Nachholtermine zu finden und werden diese rechtzeitig bekannt geben“, so Bettina Hahn vom Kulturbüro.

Alle bereits gekauften Karten können, vornehmlich dort wo sie gekauft wurden, zurückgegeben werden oder zugunsten der Künstlerinnen und Künstler gespendet werden. Bei Unklarheiten steht das Kulturbüro unter der Telefonnummer 02366 303-232 gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Musikschule

In der Musikschule Herten findet vorerst bis zum 14. Februar 2021 kein Präsenzunterricht mehr statt. Der Unterricht wird, wenn möglich, digital durchgeführt und die betroffenen Schülerinnen und Schüler informiert. Die Geschäftsstelle der Musikschule ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Mitarbeitenden sind per Telefon unter der Nummer 02366 303-517 und per E-Mail an musikschule@herten.de erreichbar.

FBW

Die FBW bleibt weiterhin geschlossen, da rund 70 Prozent der Kurse sportliche Angebote sind. Die Übrigen zählen zu dem Bereich Freizeit und müssen nach der aktuellen Coronaschutzverordnung ebenfalls ausfallen. Die Mitarbeitenden der FBW und des Sportbüros sind unter der Telefonnummer 02366 303-303 oder per E-Mail an fbw@herten.de erreichbar.

Wertstoffhof des ZBH

Der Wertstoffhof des Zentralen Betriebshofs ist zu den üblichen Öffnungszeiten für Anlieferungen geöffnet. Hertener Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, nur die notwenigsten Anlieferungen zu tätigen und ansonsten zuhause zu bleiben. Zudem bittet der ZBH nur mit maximal zwei Personen pro Auto zu kommen, um gebührenfreie und gebührenpflichtige Abfälle anzuliefern. Die allgemeingültigen Hygienemaßnahmen müssen zwingend eingehalten werden, um so das Infektionsrisiko zu minimieren – Abstand halten, Alltagsmaske tragen. Es kann aufgrund der Hygienemaßnahmen zu längeren Wartezeiten kommen.

Abfallsammlung & Sperrmüll

Vereinbarte Termine für die Sperrmüllabfuhr finden statt. Die Abfuhr der verschiedenen Abfallbehälter wird uneingeschränkt durchgeführt.

Aktuelle Coronaschutzverordnung

Die neueste Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gilt ab Montag, 25. Januar 2021, und beinhaltet folgende weitere Regeln:

  • Private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum sind im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
  • Der Einzelhandel bleibt bis zum 14. Februar 2021 weitestgehend geschlossen. Ausnahmen sind unter anderem der Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Poststellen, Zeitungsverkauf, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Kioske und Tankstellen etc.
  • Neue Regelungen zur Maskenpflicht: Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske, FFP2-Maske) unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands in geschlossenen Räumlichkeiten oben genannten Handelseinrichtungen sowie in Arztpraxen (und vergleichbaren Einrichtungen), im ÖPNV und den dazugehörigen Einrichtungen und während Gottesdiensten und anderen Versammlungen zur Religionsausübung (auch am Sitzplatz).
  • Die besonderen Regelungen der Coronabetreuungsverordnung insbesondere für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen bleiben unberührt: In Schulen findet weiterhin Distanzunterricht statt, in den Kindertageseinrichtungen wird der eingeschränkte Pandemiebetrieb aufrechterhalten.
  • Körpernahe Dienstleistungen sind nicht erlaubt (Friseure, Maniküre etc.), mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, wie Physio-, Ergo- und Logopädie.
  • Gastronomiebetriebe bleiben weiterhin geschlossen (Lieferung und Abholung möglich).
  • Für Betriebe, Unternehmen, Behörden und andere Arbeitgeber ergeben sich für die Arbeitstätigkeit die Vorgaben zum Infektionsschutz aus der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 20. Januar 2021.

Weitere Informationen erhalten Interessierte unter www.herten.de/corona.

Pressekontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Calina Herzog, Telefon: 02366 303-393, c.herzog@herten.de



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