Meldungsdatum: 25.01.2021
Zusammenkünfte zur Religionsausübung sind weiterhin erlaubt – vorausgesetzt, es gibt ein Hygienekonzept. Außerdem sind nun medizinische Masken vorgeschrieben. Neu ist jetzt, dass Gottesdienste und ähnliche religiöse Veranstaltungen, die in Gebäuden stattfinden, angemeldet werden müssen. Um die Abläufe zu vereinfachen, bietet die Stadt Osnabrück ein Online-Formular an.
Das Formular gibt es unter https://service.osnabrueck.de/web/guest/religioese_veranstaltungen. Grundsätzlich gilt: Veranstaltungen, an denen mehr als zehn Personen teilnehmen, müssen angemeldet werden. Das gilt zum Beispiel für Hochzeiten, Taufen und Trauerfeiern. Gottesdienste oder andere religiöse Veranstaltungen, die regelmäßig immer am gleichen Ort zur gleichen Zeit stattfinden, müssen nur einmal gemeldet werden.
Neu ist zudem, dass die Menschen, die sich zu religiösen Angeboten zusammenfinden, eine medizinische Maske tragen müssen. Anstelle von Mund-Nasen-Bedeckungen aus Stoff, tragen die Teilnehmenden nun OP-Masken oder FFP-2-Masken.
Pressekontakt: Silke Brickwedde | Telefonnummer 0541/ 323-2328 | E-Mail brickwedde@osnabrueck.de
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