Meldungsdatum: 05.02.2021

Geflügelpest bei Wildvögeln im Landkreis Peine festgestellt - Aufstallungsgebot für Geflügel in Teilen des Landkreises Peine und der Stadt Braunschweig

Bei einer an den Harvesser Kiesteichen im Landkreis Peine tot aufgefundenen Graugans wurde das Virus der Geflügelpest (Aviäre Influenza HPAI H5N8) nachgewiesen.

Die Geflügelpest (Aviäre Influenza) ist eine gefährliche Tierseuche, die zu großen Tierverlusten und erheblichen wirtschaftlichen Schäden führen kann. Die Infektion mit diesem Virus führt bei Geflügel und teilweise auch bei anderen Vögeln zu schweren Krankheitserscheinungen mit Todesfällen. Infektionen des Menschen mit diesen Virustypen sind bislang nicht bekannt geworden, der Verzehr von Geflügelfleisch und Eiern ist unbedenklich.

Seitdem in Norddeutschland Ende Oktober 2020 erste Fälle des HPAI H5 Virus bei Wildvögeln nachgewiesen sind, wurden bereits über 650 Ausbrüche gezählt, davon mehr als 50 auch bei Hausgeflügel. Die Gefahr einer weiteren Verbreitung der Geflügelpest in den Wildvogelbeständen oder die Einschleppung in Geflügelbestände ist sehr hoch.

Durch Ausscheiden des Erregers mit dem Kot können Wildvögel die Umwelt so kontaminieren, dass auch Hobby- und Nutzgeflügel infiziert werden. Wird das Virus in Hausgeflügelbestände eingeschleppt, wären Tötungen von Geflügelbeständen oder die amtliche Ausweisung von Sperr- und Beobachtungsgebieten die Folge.

„Die Verschleppung des Virus in Hausgeflügelbestände muss verhindert werden. Daher ordnen wir per Allgemeinverfügung eine Aufstallung für Geflügel in dem Gebiet, in dem sich der betroffene Gänseschwarm befindet, an“, erklärt Fabian Laaß, Sprecher des Landkreises Peine. Dies wird in den Gemeinden Wendeburg und Edemissen Gebiete der Ortschaften Wipshausen, Wense, Ersehof, Neubrück, Rüper, Harvesse und Bortfeld betreffen.

Der Landkreis Peine appelliert an alle Geflügelhalter - sowohl kommerzielle Betriebe als auch Hobbyhalter und Halter von Kleinstbeständen - sich rechtzeitig mit der Situation auseinanderzusetzen und umgehend vorbeugende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

In jeder Geflügelhaltung kommt es jetzt besonders auf die Einhaltung der ohnehin gesetzlich vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen an.

Sollte Geflügel außerhalb der vom Aufstallungsgebot betroffenen Gebiete weiter im Freien gehalten werden, ist unbedingt auf den Schutz des Geflügelbestandes vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu achten. Dazu gehören insbesondere Futterstellen, die für Wildvögel nicht erreichbar sind, eine geschützte Lagerung von Futter und Einstreu und das Tränken mit Leitungswasser, auf keinen Fall mit Oberflächenwasser.

„Da sich die Lage kurzfristig ändern kann, ist auch jederzeit mit einer Ausweitung der Gebiete, für die die amtliche Anordnung einer Aufstallung des Geflügels getroffen wird, zu rechnen“, betont Laaß.

Bei der reinen Stallhaltung von Geflügel, das vorher im Freiland gehalten wurde, liegt es in der Verantwortung des jeweiligen Tierhalters, seine Tiere auch im Stall artgerecht zu halten: Insbesondere ausreichend Licht, gute Luftzufuhr und genügend Platz sind wichtig, um eine tierschutzgerechte Haltung zu gewährleisten.

In der momentanen Lage sind die wie jedes Jahr laufenden Monitoringuntersuchungen von verendeten empfänglichen Wildvögeln noch wichtiger. Krankes oder verendetes Wassergeflügel wie Enten, Gänse und Schwäne, aber auch Greifvögel sollen auf das Geflügelpestvirus untersucht werden.

Wer tote Wasservögel oder Greifvögel findet, wird gebeten, dies umgehend beim Fachdienst Veterinärwesen des Landkreises Peine (lebensmittel.tiere@landkreis-peine.de oder telefonisch unter 05171-401-6023) oder der Stadt Braunschweig (veterinaerwesen@braunschweig.de oder telefonisch unter 0531-470 5903) zu melden.

Ganz wichtig ist es auch, vermehrte Todesfälle und unklare Krankheitsfälle im eigenen Geflügelbestand durch den eigenen Tierarzt untersuchen zu lassen. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist eine veterinärmedizinische Untersuchung durch den Hoftierarzt vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse registriert worden sein, muss dies schnellstens nachgeholt werden.

Hintergrundinformation zur „aviären Influenza“ finden Sie auf der Seite Tierseucheninfo des LAVES:

https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/geflugel/geflugelpest/geflugelpest/aviare-influenza-190642.html 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/gefluegelpest-massnahmen-tierhalter.html 

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/gefluegelpest2016.html 

https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tiergesundheit/tierseuchen_tierkrankheiten/haeufig-gestellte-fragen-zur-gefluegelpest-148904.html 

Pressekontakt: Fabian Laaß


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020/2021 Ausbruch Geflügelpest

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020/2021 Ausbruch Geflügelpest

Karte der Gebiete im Landkreis Peine, für die die Aufstallung von Geflügel verfügt wird