Corona-Lockdown zunächst bis zum 7. März 2021 verlängert

13.02.2021 | Herten

Zutritt zum Rathaus ab 1. März 2021 nur mit Termin möglich

Der bundesweite Lockdown wurde nochmals verlängert – daher gelten zunächst bis einschließlich 7. März 2021 in Nordrhein-Westfalen und damit auch in Herten strenge Corona-Regeln. Die Verordnungen des Landes NRW sind bisher noch nicht aktualisiert, dennoch legt die Stadt Herten die weitere Schließung einiger städtischer Einrichtungen bis vorerst zum 7. März 2021 fest. Für Bürgerinnen und Bürger ist der Zutritt zum Rathaus nach vorheriger Terminvereinbarung ab Montag, 1. März, wieder gestattet.

Rathaus

Ab Montag, 1. März, ist der Einlass ins Rathaus der Stadt Herten für Bürgerinnen und Bürger mit Termin wieder möglich. Personen werden nach vorheriger Terminvergabe nur einzeln ins Rathaus gelassen, es sei denn, eine begleitende Person ist zwingend notwendig. Termine gibt es ab Montag, 1. März, telefonisch bei den entsprechenden Mitarbeitenden und unter der zentralen Rufnummer 02366 303-0 sowie per E-Mail an stadtverwaltung@herten.de.

Termine im Bürgerbüro für An-, Ab- und Ummeldungen, Ausweis- und Passangelegenheiten sowie notwendige Einzelfälle, für die eine persönliche Vorsprache notwendig ist, können ab Montag, 1. März, telefonisch unter der Nummer 02366 303-500 vereinbart werden. Ab Montag, 8. März, ist die Terminvergabe dann auch wieder online unter www.herten.de/bürgerbüro möglich. Bürgerinnen und Bürger erhalten eine Terminnummer, die sie für den Besuch im Bürgerbüro mitbringen müssen. Die Termine können aufgrund der vielfältigen Anliegen mit unterschiedlicher Bearbeitungsdauer nicht minutengenau getaktet werden. Es kann daher trotz des vereinbarten Termins im Einzelfall zu Wartezeiten kommen.

Unnötige Kontakte sollten allerdings auch weiter vermieden werden: Deshalb prüfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Terminanfragen, ob das Anliegen auch schriftlich, per E-Mail, per Fax oder telefonisch erledigt werden kann.

Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen, sich an bestimmte Sicherheitsvorkehrungen zu halten:

  • Der Zutritt zum Rathaus ist nur mit einem Termin und einer medizinischen Maske (FFP2, OP-Maske, KN95/N95) gestattet.
  • Es muss der gängige Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
  • Besucherinnen und Besucher können das Rathaus nur über den Haupteingang betreten und werden beim Einlass an der Rathaus-Information registriert.
  • Die Verwaltung bittet darum, einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen.


Weitere städtische Einrichtungen

Die Volkshochschule und die CreativWerkstatt Jugendkunstschule Herten bleiben weiterhin zunächst bis zum 7. März 2021 geschlossen. Die Online-Sprachkurse sowie die Schulabschlusskurse (online) der VHS finden wie geplant statt. Die CreativWerkstatt ist weiterhin unter der Telefonnummer 02366 307-805 und die VHS unter 02366 303-510 für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Die Semestereröffnungsveranstaltung der VHS, die für den 18. Februar geplant war, findet ebenfalls nicht statt. Es wird nach einem Ersatztermin gesucht.

Die Stadtbibliothek im Glashaus ist ebenfalls vorerst bis zum 7. März 2021 geschlossen. Die Frist für entliehene Medien verlängert sich automatisch. Die Mitarbeitenden sind per Telefon unter der Nummer 02366 303-650 und per E-Mail an stadtbibliothek@herten.de erreichbar. Die Stadtbibliothek bietet weiterhin den Service „Bibliothek to go“ an. Mit einem gültigen Leseausweis können Interessierte verfügbare Medien per E-Mail an stadtbibliothek@herten.de oder telefonisch unter der Nummer 02366 303-650 bestellen und nach einer Terminvergabe in der Bibliothek abholen. Weitere Infos unter www.herten.de/stadtbibliothek.

Auch städtische Veranstaltungen finden bis einschließlich 7. März nicht statt. Das Kulturbüro versucht trotz der umfangreichen Einschränkungen, Online-Übertragungen von Solo-Kabarettkünstler*innen wie zum Beispiel Anka Zink zu organisieren. Weitere Informationen dazu folgen.

Die gesamte Klangraum Glashaus-Reihe musste bereits jetzt komplett abgesagt werden, da es für Bands mit mehreren Mitgliedern nicht möglich ist, zu proben. Alle bereits gekauften Karten können, vornehmlich dort wo sie gekauft wurden, zurückgegeben werden oder zugunsten der Künstlerinnen und Künstler gespendet werden. Bei Unklarheiten steht das Kulturbüro unter der Telefonnummer 02366 303-232 gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Musikschule

In der Musikschule Herten findet vorerst bis zum 7. März 2021 kein Präsenzunterricht mehr statt. Der Unterricht wird, wenn möglich, digital durchgeführt und die betroffenen Schülerinnen und Schüler informiert. Die Geschäftsstelle der Musikschule ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Mitarbeitenden sind per Telefon unter der Nummer 02366 303-517 und per E-Mail an musikschule@herten.de erreichbar.

FBW

Die FBW bleibt weiterhin geschlossen, da rund 70 Prozent der Kurse sportliche Angebote sind. Die Übrigen zählen zu dem Bereich Freizeit und müssen nach der aktuellen Coronaschutzverordnung ebenfalls ausfallen. Die Mitarbeitenden der FBW und des Sportbüros sind unter der Telefonnummer 02366 303-303 oder per E-Mail an fbw@herten.de erreichbar.

Wertstoffhof des ZBH

Der Wertstoffhof des Zentralen Betriebshofs ist zu den üblichen Öffnungszeiten für Anlieferungen geöffnet. Hertener Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, nur die notwenigsten Anlieferungen zu tätigen und ansonsten zuhause zu bleiben. Zudem bittet der ZBH nur mit maximal zwei Personen pro Auto zu kommen, um gebührenfreie und gebührenpflichtige Abfälle anzuliefern. Die allgemeingültigen Hygienemaßnahmen müssen zwingend eingehalten werden, um so das Infektionsrisiko zu minimieren – Abstand halten, Alltagsmaske tragen. Es kann aufgrund der Hygienemaßnahmen zu längeren Wartezeiten kommen.

Schulen & Kitas

Hierzu folgen weitere Informationen sobald die Verordnungen des Landes NRW vorliegen. In den Kindertagesstätten wird zunächst bis zum 22. Februar der eingeschränkte Pandemiebetrieb fortgesetzt. Laut Angaben des Schulministeriums wird ab Montag, den 22. Februar 2021, der Unterricht für Schülerinnen und Schüler an Grundschulen in Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht wiederaufgenommen. Genaue Informationen werden mit der Coronabetreuungsverordnung des Landes NRW veröffentlicht und durch die Schulen an die Eltern weitergegeben. Alle bisherigen Informationen zum Schulbetrieb ab dem 22. Februar erhalten Interessierte hier: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/regelungen-fuer-schulen-ab-dem-22-februar-2021.

Weitere Informationen erhalten Interessierte unter www.herten.de.

Pressekontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Calina Herzog, Telefon: 02366 303-393, c.herzog@herten.de



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