Meldungsdatum: 15.02.2021
Aus diesem Kontingent erhält die Stadt Bocholt 13.500 Masken, die weitergeleitet werden. „Die kurzfristige, schnelle und unbürokratische Weitergabe an die bedürftigen Menschen ist dabei das vorrangige Ziel. Hierfür setzen wir auf die bewährten örtlichen Strukturen der sozialen Träger“, erklärt Dominik Hanning, Leiter des Fachbereichs Soziales.
Die Stadt verteilt die Masken am Montag an die AWO, Caritas, EWIBO, Freizeitanlage Aa-See Bocholt e.V., jusina e.V., KARO - Kaufhaus Rotes Kreuz, SKF e.V. und SKM e.V.. „Bedürftige Personen, also Menschen, die soziale Transferleistungen erhalten, können sich an diese sozialen Träger wenden“, so Hanning. Die Menschen sollten die Institutionen möglichst telefonisch kontaktieren, mit denen sie bereits Kontakt hatten. Bei Bedarf stehen die Fallmanagerinnen und Fallmanager bzw. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im städtischen Fachbereich Soziales telefonisch zur Verfügung.
Zusätzlich erhalten Menschen mit Bezug des Arbeitslosengeldes II einmalig FFP2 oder vergleichbare Masken. Um die Betroffenen schnell und zuverlässig über ihren Anspruch zu informieren, werden die Krankenkassen und -versicherungen ihre betroffenen Mitglieder zeitnah anschreiben. Die Schutzmasken können dann gegen Vorlage des Informationsschreibens und des Personalausweises oder eines anderen Lichtbildausweises kostenfrei in einer Apotheke nach Wahl abgeholt werden.
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de
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