Meldungsdatum: 16.02.2021
Ein weiterer Schritt zur „Digitalisierung“: Das vom Kreis und den Städten und Gemeinden getragene „Jobcenter im Kreis Borken“ stellt im Jahr 2021 schrittweise auf digitale Aktenführung („E-Sozialakte“) sowie digitalisierten Posteingang und -ausgang um. Die Stadt Borken ist gemeinsam mit der Stadt Rhede Pilotkommune im Kreis Borken und nimmt diese Umstellung zu Anfang März 2021 vor.
Papierakten gehören damit künftig der Vergangenheit an und auch postalisch eingehende Unterlagen werden durch einen zentralen Dienstleister gescannt und elektronisch bereitgestellt. Die Umstellung wirkt sich positiv auf die rund 800 SGB-II-Bedarfsgemeinschaften in der Stadt Borken aus, denn die digitale Akte verbessert in Zukunft den Service deutlich. Künftig können Auskünfte schneller gegeben werden – natürlich immer unter Einhaltung des Datenschutzes. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sollen ab sofort keine Originalunterlagen mehr einreichen, sondern lediglich noch Kopien. Originalunterlagen werden bei Bedarf explizit durch das Jobcenter angefordert.
Auch für die Verwaltung ergeben sich positive Aspekte: Die eingereichten Unterlagen werden nach einer Aufbewahrungsfrist von acht Wochen durch den Dienstleister datenschutzkonform vernichtet. Postausgänge werden ebenfalls digital an einen Dienstleister übergeben. Dieser übernimmt das Drucken, Falzen, Kuvertieren, Frankieren und Zustellen. Für die Empfängerinnen und Empfänger ändert sich dabei nichts. Die Papierflut minimiert sich folglich, sodass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlastet werden. Die digitale Akte ist dabei nur ein erster Schritt und die Basis für weitere Online-Angebote.
Aufgrund der Umstellungsarbeiten und der für die Mitarbeitenden notwendigen Schulungen, kann es in der Zeit vom 26.02. bis 05.03.2021 unter Umständen zu Einschränkungen in der Erreichbarkeit im Jobcenter kommen.
Auf eine komplette Schließung des Jobcenters wird allerdings bewusst verzichtet. Es besteht auch in der Übergangszeit die Möglichkeit von persönlichen Vorsprachen nach vorheriger Terminvereinbarung. Sollten Bürgerinnen und Bürger ihre zuständige Ansprechperson nicht direkt erreichen, erfolgt eine Bearbeitung durch die Vertretung oder eine möglichst zeitnahe Rückmeldung.
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