Presseinformation

Nr. 140 Steinfurt, 02. März 2021


Kreis Steinfurt, Pressereferentin, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt
Telefon: (02551)69-2160, Telefax: (02551)69-2100
E-Mail: kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de, Internet: www.kreis-steinfurt.de



Kreis Steinfurt impft ab 8. März weitere Personengruppen
Verwaltung kontaktiert Berechtigte in Kürze

Kreis Steinfurt. Der Kreis Steinfurt kann ab Montag, 8. März, weitere Berufsgruppen der Priorisierungsgruppe 2 gegen das Coronavirus immunisieren. Das Land NRW sieht ab diesem Zeitpunkt unter anderem Impfungen für Personen vor, die in (heilpädagogischen) Kindertagesstätten, Grund- und Förderschulen, in der Kindertagespflege und in Einrichtungen der Jugendhilfe arbeiten. Diese finden für Menschen, die im Kreis Steinfurt arbeiten, im Impfzentrum am Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) statt.

 

Zudem sind auch Menschen impfberechtigt, die in einer vollstationären Pflegeeinrichtung regelmäßig haupt- oder ehrenamtlich tätig sind oder die als Studierende im Praktischen Jahr in Krankenhäusern arbeiten. Ebenso kann sich ambulant tätiges medizinisches Personal mit regelmäßigem und unmittelbarem Patientenkontakt impfen lassen, so beispielsweise (Zahn-)Ärzte und (Zahn-)Ärztinnen, ihr medizinisches Praxispersonal, Heilmittelerbringer sowie Hebammen. Ein Impfangebot ist auch Menschen zu unterbreiten, die im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind oder bei Blut- und Plasmaspendediensten sowie in SARS-CoV-2-Impf- und Testzentren arbeiten.

 

Zudem finden dann Impfungen in (teil-)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und in Werkstätten für behinderte Menschen statt. Impfangebote sollen Beschäftigten, Nutzerinnen und Nutzern, Mitarbeitenden, Bewohnerinnen und Bewohnern der Einrichtungen ebenso gemacht werden wie dem dortigen Personal, das Aufgaben der Behandlung, Betreuung, Anleitung oder Pflege wahrnimmt.

 

Ebenfalls impfberechtigt sind Beschäftigte in teilstationären Einrichtungen, Tagespflegen, Wohngemeinschaften nach § 24 Absatz 1 WTG, Demenz-WGs und Beatmungs-WGs.

 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung werden in Kürze die verschiedenen Gruppen der Impfberechtigten kontaktieren, um ein zügiges und geordnetes Verfahren zur Vergabe der Impftermine zu organisieren. Impfberechtigte werden gebeten, von individuellen Anfragen abzusehen.