Meldungsdatum: 04.03.2021
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II hat in ihrer Sitzung vom 02.02.2021 beschlossen, auf der Menchendahler Straße ein temporäres Durchfahrtsverbot ab der Einmündung Hans-Schlehahn-Straße in Fahrtrichtung Birkenbergstraße werktags in der Zeit von 12.00 bis 18.00 Uhr einzurichten, um die Straße vom Durchgangsverkehr bei Staulagen auf der Bonner Straße zu entlasten. Anwohner können ihre Grundstücke hierbei in beide Fahrtrichtungen verlassen, eine Einfahrt über die Menchendahler Straße ist jedoch in Fahrtrichtung Birkenbergstraße in dieser Zeit nicht mehr möglich. Die beschriebene Neuregelung der Verkehrsführung soll zunächst probeweise für einen Zeitraum von etwa sechs Monaten eingerichtet werden und wird voraussichtlich in der 12. Kalenderwoche umgesetzt.
Pressekontakt: Julia Trick
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