Meldungsdatum: 09.03.2021
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit, dass bis zu den Ostertagen der eingeschränkte Regelbetrieb mit festen Gruppen beibehalten wird. Man werde die Coronabetreuungsverordnung insoweit nicht ändern, das heißt, dass zur Umsetzung von Hygienekonzepten und Gruppentrennung weiterhin der Betreuungsumfang in Kindertageseinrichtungen um 10 Stunden pro Woche gekürzt bleibt. In der häuslichen Kindertagespflege bleibt der vollständige Betreuungsumfang beibehalten.
Die Stadt Borken hat die Erhebung der Elternbeiträge für den Monat Februar 2021 vorerst ausgesetzt. Derzeit liegt noch keine Entscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen vor, die Elternbeiträge - wie z.B. für den Januar 2021 - auch für den Monat Februar 2021 vollständig zu erlassen. Sollte diese Entscheidung getroffen werden, würden diese Kosten dann jeweils hälftig vom Land NRW und von den Kommunen übernommen werden. Bei einem entsprechenden Beschluss des Landes NRW müsste dann auch noch der Rat der Stadt Borken über die Kostenübernahme beraten und entscheiden.
Ab März werden die Elternbeiträge bis auf Weiteres wieder erhoben und abgebucht. Sollten sich im Nachhinein Änderungen seitens des Landes NRW ergeben, werden diese im Nachhinein berücksichtigt bzw. verrechnet. Die Abbuchung der Elternbeiträge erfolgt zum 15.03.2021.
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