Meldungsdatum: 08.03.2021
Die Bundesregierung hat entschieden, dass kurzfristig Impfangebote für Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen und der Kindertagespflege, in Grund- und Förderschulen sowie in Jugendhilfeeinrichtungen gem. § 34 SGB VIII tätig sind, geschaffen werden sollen. Diese Aufgabe wird nunmehr nach einer Abstimmung in der Bürgermeisterkonferenz mit Landrat Dr. Kai Zwicker den einzelnen Kommunen zugeordnet.
Die Stadt Borken wird dazu in den nächsten drei Wochen (KW 10, 11, 12), jeweils freitags von 14:00 bis 20:00 Uhr und samstags von 12:00 bis 18:00 Uhr in der Stadthalle Vennehof für einen Personenkreis von ca. 850 Personen aus dem Bereich Kitas und Grundschulen eine Impfstelle einrichten.
Die Einrichtungen bekommen von der Stadt Terminlisten zugesendet und füllen diese eigenständig mit den Daten der impfwilligen Personen aus und senden diese Listen an die Stadt zurück. Dabei werden direkt die Termine für alle drei Wochenenden geplant. "Die Impfbereitschaft liegt mit ca. 90 % sehr hoch", freut sich Bürgermeisterin Mechtild Schulze Hessing.
In der Stadthalle Vennehof werden für die Impfstelle drei Impfstraßen (A, B, C) sowie die folgenden Bereiche eingerichtet und entsprechend beschildert:
Pro Impftag werden drei Impfteams, bestehend aus je einem Arzt und zwei Medizinische Fachangestellten, (MFA) im Einsatz sein, die den Astra-Zeneca-Impfstoff verimpfen werden. Ein Team kann ca. 12 Impfungen pro Stunde durchführen, sodass mit entsprechend eingebauten Zeitpuffern maximal ca. 180 Impfungen pro Tag durchgeführt werden können.
Damit die Impfungen reibungslos und ohne Wartezeiten erfolgen können, werden auf dem Parkdeck des Vennehofs einige Parkplätze für die zu impfenden Personen reserviert.
Die Stadt Borken wird am Donnerstagnachmittag einen Informationstermin für die Vertreterinnen und Vertreter der Presse vor Ort anbieten.
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