Meldungsdatum: 09.03.2021
Das Land Nordrhein-Westfalen hat per Allgemeinverfügung vom 7. März 2021 geregelt, dass unter anderem alle gewerbliche Anbieter von Testzentren, Apotheken sowie Arztpraxen, die bereits vor dem 8. März 2021 kostenpflichtige Schnelltests angeboten haben, diese nun auch als kostenlose Schnelltests von Bürgerinnen und Bürgern durchführen können. Voraussetzung dafür ist, dass diese Anbieter zur Durchführung der Testungen bereit und in der Lage sind sowie die erforderlichen durch das Land definierten Mindestanforderungen an Räumlichkeiten, Infrastruktur, personelle Ausstattungen und Infektionsschutz erfüllen können.
Die Allgemeinverfügung des Landes gibt dabei vor, dass die jeweiligen Teststellen das zuständige Gesundheitsamt umgehend über die Leistungserbringung informieren und anschließend die durchgeführten Testungen und die Zahl der positiven Testergebnisse tagesbezogen melden. Das bedeutet, dass das Gesundheitsamt über den positiven Schnelltest informiert wird, zugleich soll möglichst direkt vor Ort ein PCR-Test zur Überprüfung des Ergebnisses durchgeführt werden. Bürgerinnen und Bürger, deren Ergebnis des Schnelltests positiv ausfällt, müssen sich laut geltender Quarantäneverordnung umgehend in häusliche Quarantäne begeben.
Die Abrechnung der kostenlosen Testdurchführung erfolgt gemäß den Regelungen der Coronavirus-Testverordnung durch die Kassenärztliche Vereinigung.
In Leverkusen haben bislang neben Arztpraxen insbesondere die gewerblichen Anbieter der Testzentren im Lindner-Hotel und in den Luminaden sowie vereinzelt Apotheken kostenpflichtige Schnelltests angeboten. Mit den beiden gewerblichen Betreibern der privaten Testzentren wird das Gesundheitsamt zeitnah klären, ob diese zur Durchführung der kostenlosen Testungen bereit sind. Ergänzend dazu wird das Gesundheitsamt die Möglichkeit von kostenlosen Testangeboten durch Apotheken abklären.
Sobald feststeht, ob beide gewerblichen Anbieter der privaten Testzentren sowie gegebenenfalls auch Apotheken kostenlose Schnelltests anbieten, wird die Stadt Leverkusen entsprechend informieren.
Pressekontakt: Julia Trick
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